Wohnsitz in GR - Zinsertrag in DE

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#1
Hallo zusammen,

ich habe noch Hoffnung, dass vielleicht doch jemand aus dem Forum diesem Thema stellen musste und weiterhelfen kann.

Wir wollen unseren 1. Wohnsitz nach GR verlagern, aber (sicherheitshalber) die Geldanlagen in DE belassen (keine Rentner). Gem. Finanzamt in DE, wird man dann nach Antrag zum "beschränkt Steuerpflichtigen". Der erste Nachteil ist dann, dass man ohne Wohnsitz in DE keinen Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) seinen Bankinstituten vorlegen kann.
Angeblich müsste man denen, mittels einer von der ausländischen Finanzbehörde ausgestellten Bescheinigung nachweisen, dass somit keine Kap.Ertr.St. und Soli-Zuschlag mehr abzuziehen sind.

Frage hierzu: Hat das schon mal jemand gemacht? Welche Nachweise fordern die deutschen Banken in der Praxis? Erstellen die griechischen Finanzämter überhaupt solche Bescheinigungen?

Weiterhin folgt, dass man im Wohnsitzland, also in GR, die sogenannte Abgeltungsteuer bezahlen muss (10% in GR). Rechtsgrundlage ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und GR.

Frage hierzu: Wird die Abgeltungsteuer separat berechnet oder mit einer Einkommensteuererklärung? Ist dadurch auch der Einkommensfreibetrag von 12.000 € beeinträchtigt? Hat jemand auch hier bereits Erfahrungen gemacht, die man besser nicht machen sollte?

Und noch ein Thema: Berechnung der Einkommensteuer durch ein "fiktives Einkommen". Dieses Thema wurde im Griechenland-Blog einer Griechischen Anwaltskanzlei propagiert: http://www.griechenland-blog.gr/2010/gri...-ein/2173/.
Auch hier die Frage, ob schon jemand damit konfrontiert wurde.

Vielen Dank vorab für eure Auskünfte. Die Aussage eines griechischen Steuerberaters: "Den iparchi problima!", hat mich nicht so sehr beruhigt, da die Finanzen doch existenziell sind.

Ilias

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#1
Hallo zusammen,

ich habe noch Hoffnung, dass vielleicht doch jemand aus dem Forum diesem Thema stellen musste und weiterhelfen kann.

Wir wollen unseren 1. Wohnsitz nach GR verlagern, aber (sicherheitshalber) die Geldanlagen in DE belassen (keine Rentner). Gem. Finanzamt in DE, wird man dann nach Antrag zum "beschränkt Steuerpflichtigen". Der erste Nachteil ist dann, dass man ohne Wohnsitz in DE keinen Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) seinen Bankinstituten vorlegen kann.
Angeblich müsste man denen, mittels einer von der ausländischen Finanzbehörde ausgestellten Bescheinigung nachweisen, dass somit keine Kap.Ertr.St. und Soli-Zuschlag mehr abzuziehen sind.

Frage hierzu: Hat das schon mal jemand gemacht? Welche Nachweise fordern die deutschen Banken in der Praxis? Erstellen die griechischen Finanzämter überhaupt solche Bescheinigungen?

Weiterhin folgt, dass man im Wohnsitzland, also in GR, die sogenannte Abgeltungsteuer bezahlen muss (10% in GR). Rechtsgrundlage ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen DE und GR.

Frage hierzu: Wird die Abgeltungsteuer separat berechnet oder mit einer Einkommensteuererklärung? Ist dadurch auch der Einkommensfreibetrag von 12.000 € beeinträchtigt? Hat jemand auch hier bereits Erfahrungen gemacht, die man besser nicht machen sollte?

Und noch ein Thema: Berechnung der Einkommensteuer durch ein "fiktives Einkommen". Dieses Thema wurde im Griechenland-Blog einer Griechischen Anwaltskanzlei propagiert: http://www.griechenland-blog.gr/2010/gri...-ein/2173/.
Auch hier die Frage, ob schon jemand damit konfrontiert wurde.

Vielen Dank vorab für eure Auskünfte. Die Aussage eines griechischen Steuerberaters: "Den iparchi problima!", hat mich nicht so sehr beruhigt, da die Finanzen doch existenziell sind.

Ilias

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Wohnsitz in GR - Zinsertrag in DE - von Prophet Elias - 18.03.2011, 09:43:52

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