07.03.2011, 10:48:57
Hallo Alpmann,
das seh ich ganz genauso!
In Griechenland geht es allerdings noch um erbrechtliche Ansprüche, soviel ich weiß. Die sind freilich viel leichter durchzusetzen, wenn das Kind den Namen des Vaters trägt.
Und dann kommt noch hinzu, dass das Kind es natürlich mit einem griechischen Namen irgendwo leichter hat. Das kann man leider nicht ignorieren.
Gruß aus Paros
Petra
das seh ich ganz genauso!
In Griechenland geht es allerdings noch um erbrechtliche Ansprüche, soviel ich weiß. Die sind freilich viel leichter durchzusetzen, wenn das Kind den Namen des Vaters trägt.
Und dann kommt noch hinzu, dass das Kind es natürlich mit einem griechischen Namen irgendwo leichter hat. Das kann man leider nicht ignorieren.
Gruß aus Paros
Petra