03.03.2011, 09:25:30
Die Söhne meiner Frau (beide doppelte Staatsbürgerschaft) habe es unterschiedlich gehandhabt. Der ältere war in D bei der Bundeswehr und der jüngere hat seine 6 Monate (weil Wohnsitz in D, sonst mehr) in GR gedient. Die Bescheinigung der jeweiligen Armee hat der jeweils anderen genügt um keine weiteren Ansprüche zu stellen. Da es aber in D keine Wehrpflicht mehr gibt und Dein Sohn in GR aufwächst, denke ich, dass er hier seinen Wehrdienst ableisten muß.
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski