26.10.2010, 12:58:58
Neulich wollte ich mir in Deutschland etwas bestellen und war überrascht, dass bei Lieferung nach Griechenland 23% Umsatzsteuer erhoben wurden.
Die Regelung ist wie folgt:
Bei Lieferungen von Gegenständen ins EU-Ausland wird der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das geliefert wird berechnet, egal wo die Rechnungsanschrift ist. Es kommt nur auf die Lieferanschrift an.
Es stellt sich mir nun die Frage, ob diese Steuer jetzt als griechische oder deutsche Vorsteuer gilt? Ich vermute, sie gilt als griechische Vorsteuer und kann von einem deutschen Unternehmen ohne Betriebsstätte und Griechenland nur über dieses spezielle Verfahren über griechische Behörden wieder zurückgeholt werden, aber keinenfalls einfach als Vorsteuer abgezogen werden. Weiss da jemand Bescheid?
Die Regelung ist wie folgt:
Bei Lieferungen von Gegenständen ins EU-Ausland wird der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das geliefert wird berechnet, egal wo die Rechnungsanschrift ist. Es kommt nur auf die Lieferanschrift an.
Es stellt sich mir nun die Frage, ob diese Steuer jetzt als griechische oder deutsche Vorsteuer gilt? Ich vermute, sie gilt als griechische Vorsteuer und kann von einem deutschen Unternehmen ohne Betriebsstätte und Griechenland nur über dieses spezielle Verfahren über griechische Behörden wieder zurückgeholt werden, aber keinenfalls einfach als Vorsteuer abgezogen werden. Weiss da jemand Bescheid?