29.08.2010, 17:11:07
Hallo b.rater,
ich habe nie gesagt, das der Fahrer oder Besitzer ausgewiesen wird!!! Ich habe gesagt, dass das Auto beschlagnahmt wird, bzw stillgelegt bzw. versiegelt wird. Das ist hier schon passiert, und nicht nur einmal. Deshalb weiß ich es ganz genau. Der Zoll ist dazu auch berechtigt(er gibt Dir aber 14 Tage Zeit, das Auto außer Landes zu schaffen), denn falls Du nicht nachweisen kannst wie lange das Auto schon in Gr. ist verstößt Du gegen das Gesetz(hört sich beknackt an ist aber so) und der griechische Zoll darf Dein Auto versiegeln und auch eventuell versteigern, wie Doxo schon richtig erwähnte.
Es gibt aber auch hier viele Autos mit deutschem Kennzeichen und auch ich habe viele Jahre eins gefahren, bis es mir zu heiß wurde. Ganz besonders scharf sind sie natürlich auf Luxusautos, womit ich zwar eher weniger dienen konnte, aber bei meinen netten Nachbarn konnte man sich nie sicher sein, wie lange es noch gut ging.
Diese Regelung gilt nicht nur für Griechenland. Allgemein ist es nirgendwo innerhalb der EU gestattet länger als 180 Tage mit einem fremden Kennzeichen in einem anderen Land zu bleiben, wobei es in den anderen Ländern nicht so großes Interesse gibt, die Sünder zu verfolgen, wie in Gr.
liebe Grüße und nichts für ungut
Susi
P.S. es gibt hier übrigens auch eine Allianz Versicherung und damit sollte man eigentlich keine Probleme haben.
ich habe nie gesagt, das der Fahrer oder Besitzer ausgewiesen wird!!! Ich habe gesagt, dass das Auto beschlagnahmt wird, bzw stillgelegt bzw. versiegelt wird. Das ist hier schon passiert, und nicht nur einmal. Deshalb weiß ich es ganz genau. Der Zoll ist dazu auch berechtigt(er gibt Dir aber 14 Tage Zeit, das Auto außer Landes zu schaffen), denn falls Du nicht nachweisen kannst wie lange das Auto schon in Gr. ist verstößt Du gegen das Gesetz(hört sich beknackt an ist aber so) und der griechische Zoll darf Dein Auto versiegeln und auch eventuell versteigern, wie Doxo schon richtig erwähnte.
Es gibt aber auch hier viele Autos mit deutschem Kennzeichen und auch ich habe viele Jahre eins gefahren, bis es mir zu heiß wurde. Ganz besonders scharf sind sie natürlich auf Luxusautos, womit ich zwar eher weniger dienen konnte, aber bei meinen netten Nachbarn konnte man sich nie sicher sein, wie lange es noch gut ging.
Diese Regelung gilt nicht nur für Griechenland. Allgemein ist es nirgendwo innerhalb der EU gestattet länger als 180 Tage mit einem fremden Kennzeichen in einem anderen Land zu bleiben, wobei es in den anderen Ländern nicht so großes Interesse gibt, die Sünder zu verfolgen, wie in Gr.
liebe Grüße und nichts für ungut
Susi
P.S. es gibt hier übrigens auch eine Allianz Versicherung und damit sollte man eigentlich keine Probleme haben.