11.08.2003, 07:38:29
Hallo Forumsteilnehmer,
habe schon einiges über die doppelte Staatsbürgerschaft gelesen, bin mir
aber immer noch nicht über Alles im Klaren.
Folgendes Beispiel :
Mein Sohn ist von der Abstammung deutsch / griechisch, dh. deutscher Vater, griechische Mutter ist ist 1978 in Deutschland geboren. Er besitzt z.Zt. nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Unsere kirchliche Trauung ist in Griechenland registriert und ebenso die Geburt unseres Sohnes.
Nun möchte mein Sohn zusätzlich die griechische Staatsbürgerschaft, die ihm per Gesetz zusteht, beantragen.
Muss er, obwohl er aus einer binationalen Beziehung entstand, und in Deutschland lebend, den Beibehaltungsantrag stellen oder nicht ??
cheretismos
ellinaki
habe schon einiges über die doppelte Staatsbürgerschaft gelesen, bin mir
aber immer noch nicht über Alles im Klaren.
Folgendes Beispiel :
Mein Sohn ist von der Abstammung deutsch / griechisch, dh. deutscher Vater, griechische Mutter ist ist 1978 in Deutschland geboren. Er besitzt z.Zt. nur die deutsche Staatsbürgerschaft.
Unsere kirchliche Trauung ist in Griechenland registriert und ebenso die Geburt unseres Sohnes.
Nun möchte mein Sohn zusätzlich die griechische Staatsbürgerschaft, die ihm per Gesetz zusteht, beantragen.
Muss er, obwohl er aus einer binationalen Beziehung entstand, und in Deutschland lebend, den Beibehaltungsantrag stellen oder nicht ??
cheretismos
ellinaki