04.05.2010, 13:55:07
Die Familienkasse hat mir geschrieben, dass die Unterhaltszahlung keine Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes ist...
Und wenn er das Geld nicht weiterleiten würde, kann man entsprechende Meldung an die Familienkasse machen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erloschen sind...
Und wenn er das Geld nicht weiterleiten würde, kann man entsprechende Meldung an die Familienkasse machen, dass die Anspruchsvoraussetzungen erloschen sind...