was nun??

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#2
Hallo Kathi,

Voraussetzung zum mitnehmen von ALG/ALHI nach GR ist, dass Du in D einen Anspruch darauf hast. Dass heisst, Dir muss von Deiner Firma gekündigt worden sein. Wie schnell Du die Leistungen nach der Bewilligung mit nach GR nehmen kannst, weiss ich nicht - das musst Du bei Deinem AA erfragen. Auf jeden fall musst Du Dich, nachdem Du Dich beim AA in D nach GR abgemeldet hast (unter Angabe Deines Zielortes), innerhalb von 7 Tagen beim zuständigen AA in GR melden. Die Leistungen werden dann in GR ausgezahlt. Über die Dauer bis zur ersten Zahlung und die Pünktlichkeit hört man Unterschiedliches. Das war jetzt sicher nicht vollständig, hoffe aber, dass es Dir weiter hlft.

Viele Grüße aus Nürnberg

Jürgen


"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#2
Hallo Kathi,

Voraussetzung zum mitnehmen von ALG/ALHI nach GR ist, dass Du in D einen Anspruch darauf hast. Dass heisst, Dir muss von Deiner Firma gekündigt worden sein. Wie schnell Du die Leistungen nach der Bewilligung mit nach GR nehmen kannst, weiss ich nicht - das musst Du bei Deinem AA erfragen. Auf jeden fall musst Du Dich, nachdem Du Dich beim AA in D nach GR abgemeldet hast (unter Angabe Deines Zielortes), innerhalb von 7 Tagen beim zuständigen AA in GR melden. Die Leistungen werden dann in GR ausgezahlt. Über die Dauer bis zur ersten Zahlung und die Pünktlichkeit hört man Unterschiedliches. Das war jetzt sicher nicht vollständig, hoffe aber, dass es Dir weiter hlft.

Viele Grüße aus Nürnberg

Jürgen


"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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was nun?? - von kathi - 07.08.2003, 14:26:54
was nun?? - von Kobold - 09.08.2003, 14:28:54
was nun?? - von kathi - 11.08.2003, 11:41:55

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