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sabinesteiner schrieb:...Einen deutschen Personalausweis bekommen sie nicht, da sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben.
...
Sabine Als Deutscher hat man immer einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis, auch wenn man keinen Wohnsitz in D hat. Dazu habe ich das Folgende gefunden:
' schrieb:****
Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht!
Es gibt auf diversen WWW-Seiten (nach wie vor auch auf einigen Seiten von deutschen Behörden) eine Falschinformation, und zwar dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein Wohnsitz in Deutschland sei.
Das ist nicht richtig.
Wie mir vom Bundesministerium des Innern bestätigt wurde, ist vielmehr korrekt:
* Auch ohne Wohnsitz in Deutschland kann man einen Personalausweis erhalten.
* Beantragen muss man ihn allerdings bei einer Behörde in Deutschland; bei deutschen Botschaften oder Konsulaten ist in der Tat nur die Beantragung eines Reisepasses möglich. (Dies ändert sich ab 1. November 2010, s.u.)
* Hat man keinen Wohnsitz in Deutschland, kann der Personalausweis bei jeder beliebigen Einwohnermeldebehörde beantragt werden. Man muss also nicht unbedingt zur Behörde am letzten Wohnort in Deutschland oder zu einer grenznahen Behörde.
* Die Beantragung muss durch persönliche Vorsprache erfolgen. Das Abholen des Ausweises kann man allerdings mit Vollmacht delegieren.
Da diese Erkenntnis noch nicht in alle Amtsstuben vorgedrungen ist bzw. sich manche Behörden mit dubiosen Ausreden ("Sicherheitsrisiko") weigern, einen Personalausweis für Auslandsdeutsche auszustellen, empfehle ich folgendes Vorgehen:
* Bei der Behörde, zu der man vorhat hinzugehen, vorher anrufen und den Sachverhalt schildern. Falls die Behörde meint, das ginge so nicht, kann man versuchen, mit ihr zu diskutieren - auf jeden Fall erspart man sich einen vergeblichen Besuch. Hilfreich kann auch sein, das entsprechende Gesetz zu zitieren, z.B. Landespersonalausweisgesetz Berlin, Paragraphen 1(4) und 3(3) (Google hilft).
* Das Bundesinnenministerium vertritt mittlerweile leider den Standpunkt, dass Ausstellung der Personalausweise Ländersache sei und insofern ein Bundesland sich weigern könne, Auslandsdeutschen einen Personalausweis auszustellen. Sollte sich also die anvisierte Behörde stur stellen, ist der schnellste Weg wohl, es bei einer anderen Behörde zu versuchen.
* Hinsichtlich der Eintragung des Wohnortes scheint die "offizielle Richtlinie" zu sein, dass weder ausländische Wohnorte eingetragen noch geändert werden, sondern lediglich der Vermerk "Ohne Wohnsitz im Inland" bzw. "Wohnsitz im Ausland" eingetragen wird. In meinem Personalausweis wurde zwar mein Wohnsitz "Zürich" eingetragen, dies mag aber daran gelegen haben, dass die freundliche Dame in Waldshut zum ersten Mal einen solchen Fall bearbeitete und einfach meine Anschrift ins System eingegeben hat. Summa summarum sollte man auf jeden Fall eine amtliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnsitz zur Behörde mitnehmen.
**** Soweit zur rechtlichen Situation in D. Wie es in GR ist, weiß ich noch nicht. Werde es aber für mich im April klären, wenn wir für immer in GR sind und dann meine Erfahrungen posten.
Grüße aus dem verschneiten Nürnberg
Jürgen
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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sabinesteiner schrieb:...Einen deutschen Personalausweis bekommen sie nicht, da sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben.
...
Sabine Als Deutscher hat man immer einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis, auch wenn man keinen Wohnsitz in D hat. Dazu habe ich das Folgende gefunden:
' schrieb:****
Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht!
Es gibt auf diversen WWW-Seiten (nach wie vor auch auf einigen Seiten von deutschen Behörden) eine Falschinformation, und zwar dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein Wohnsitz in Deutschland sei.
Das ist nicht richtig.
Wie mir vom Bundesministerium des Innern bestätigt wurde, ist vielmehr korrekt:
* Auch ohne Wohnsitz in Deutschland kann man einen Personalausweis erhalten.
* Beantragen muss man ihn allerdings bei einer Behörde in Deutschland; bei deutschen Botschaften oder Konsulaten ist in der Tat nur die Beantragung eines Reisepasses möglich. (Dies ändert sich ab 1. November 2010, s.u.)
* Hat man keinen Wohnsitz in Deutschland, kann der Personalausweis bei jeder beliebigen Einwohnermeldebehörde beantragt werden. Man muss also nicht unbedingt zur Behörde am letzten Wohnort in Deutschland oder zu einer grenznahen Behörde.
* Die Beantragung muss durch persönliche Vorsprache erfolgen. Das Abholen des Ausweises kann man allerdings mit Vollmacht delegieren.
Da diese Erkenntnis noch nicht in alle Amtsstuben vorgedrungen ist bzw. sich manche Behörden mit dubiosen Ausreden ("Sicherheitsrisiko") weigern, einen Personalausweis für Auslandsdeutsche auszustellen, empfehle ich folgendes Vorgehen:
* Bei der Behörde, zu der man vorhat hinzugehen, vorher anrufen und den Sachverhalt schildern. Falls die Behörde meint, das ginge so nicht, kann man versuchen, mit ihr zu diskutieren - auf jeden Fall erspart man sich einen vergeblichen Besuch. Hilfreich kann auch sein, das entsprechende Gesetz zu zitieren, z.B. Landespersonalausweisgesetz Berlin, Paragraphen 1(4) und 3(3) (Google hilft).
* Das Bundesinnenministerium vertritt mittlerweile leider den Standpunkt, dass Ausstellung der Personalausweise Ländersache sei und insofern ein Bundesland sich weigern könne, Auslandsdeutschen einen Personalausweis auszustellen. Sollte sich also die anvisierte Behörde stur stellen, ist der schnellste Weg wohl, es bei einer anderen Behörde zu versuchen.
* Hinsichtlich der Eintragung des Wohnortes scheint die "offizielle Richtlinie" zu sein, dass weder ausländische Wohnorte eingetragen noch geändert werden, sondern lediglich der Vermerk "Ohne Wohnsitz im Inland" bzw. "Wohnsitz im Ausland" eingetragen wird. In meinem Personalausweis wurde zwar mein Wohnsitz "Zürich" eingetragen, dies mag aber daran gelegen haben, dass die freundliche Dame in Waldshut zum ersten Mal einen solchen Fall bearbeitete und einfach meine Anschrift ins System eingegeben hat. Summa summarum sollte man auf jeden Fall eine amtliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnsitz zur Behörde mitnehmen.
**** Soweit zur rechtlichen Situation in D. Wie es in GR ist, weiß ich noch nicht. Werde es aber für mich im April klären, wenn wir für immer in GR sind und dann meine Erfahrungen posten.
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