Mietrecht in GR

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#4
Der Vermieter hat das Recht, sein Eigentum im Beisein des Mieters in regelmäßigen Abständen zu besichtigen. Das muß aber vorher (einige Tage) angekündigt werden. Es darf auch nur maximal 2x im Jahr erfolgen, oder wenn der Mieter gekündigt hat und ein Folgemieter die Wohnung besichtigen möchte. Aber immer nur nach Absprache und nie ohne den Inhaber (Mieter) der Wohnung. Das ist ni Griechenland nicht anders, als in Deutschland. Nur zur Abwendung einer Gefahr, (z.B. Wasserrohrbruch) ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung ohne Beisein des Mieters zu betreten.

Karl-Heinz
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#4
Der Vermieter hat das Recht, sein Eigentum im Beisein des Mieters in regelmäßigen Abständen zu besichtigen. Das muß aber vorher (einige Tage) angekündigt werden. Es darf auch nur maximal 2x im Jahr erfolgen, oder wenn der Mieter gekündigt hat und ein Folgemieter die Wohnung besichtigen möchte. Aber immer nur nach Absprache und nie ohne den Inhaber (Mieter) der Wohnung. Das ist ni Griechenland nicht anders, als in Deutschland. Nur zur Abwendung einer Gefahr, (z.B. Wasserrohrbruch) ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung ohne Beisein des Mieters zu betreten.

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