29.08.2009, 16:19:06
alpmann schrieb:Es ist in D nicht verboten, dass der Vermieter Schlüssel zu seinen Mietwohnungen behält.Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Er kann natürlich einen Schlüssel behalten, aber er darf sich nicht ungefragt Zutritt zur Wohnung verschaffen oder dem Mieter verbieten, das Schloss auszuwechseln.
LG
Martina
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
(Paul Harvey)