28.08.2009, 07:03:01
Hallo,
kennt sich jemand aus, ob der Vermieter hier ein Recht auf einen Schlüssel des Mietobjekts hat und sich somit Zutritt dazu verschaffen kann und darf, wann er will?
In D ist es verboten und ich gehe mal davon aus, dass es hier auch so ist, dennoch.... manchmal............
Danke falls es jemand weiß.
LG
Martina
kennt sich jemand aus, ob der Vermieter hier ein Recht auf einen Schlüssel des Mietobjekts hat und sich somit Zutritt dazu verschaffen kann und darf, wann er will?
In D ist es verboten und ich gehe mal davon aus, dass es hier auch so ist, dennoch.... manchmal............
Danke falls es jemand weiß.
LG
Martina
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
(Paul Harvey)