26.07.2009, 10:03:00
in einem anderen Forum gelesen:
Juli 2009
Hallo,
wie ich oben bereits erwähnte, hat die EU-Kommission am 29.1.09 gegenüber GR ein neues (2.) Vertragsverletzungsverfahren angekündigt (einfach bei Google IP/09/169 eingeben), wenn die Vorschrift zur Wertermittlung bei der Einfuhr von Kfz nicht aufgehoben (!!!) wird. Normalerweise setzt die EU eine Frist von 3 Monaten zur Beantwortung, ansonsten geht das Verfahren seinen weiteren Verlauf (Klage vorm EuGH). Der derzeitige Stand bei der EU ist mir nicht bekannt. Wie ich aber in GR hörte, kommt da etwas. Man scheint nur noch zu überlegen, wie etwas neues EU-konform gelöst werden kann. Eine solche Lösung würde auch die Autos in GR betreffen und hier dürfte die Lobby - wie übrigens auch in D, damit nicht immer nur negatives über GR geschrieben wird - stark sein.
Also noch etwas Geduld. Wenn ich neues erfahre, melde ich mich wieder.
Juli 2009
Hallo,
wie ich oben bereits erwähnte, hat die EU-Kommission am 29.1.09 gegenüber GR ein neues (2.) Vertragsverletzungsverfahren angekündigt (einfach bei Google IP/09/169 eingeben), wenn die Vorschrift zur Wertermittlung bei der Einfuhr von Kfz nicht aufgehoben (!!!) wird. Normalerweise setzt die EU eine Frist von 3 Monaten zur Beantwortung, ansonsten geht das Verfahren seinen weiteren Verlauf (Klage vorm EuGH). Der derzeitige Stand bei der EU ist mir nicht bekannt. Wie ich aber in GR hörte, kommt da etwas. Man scheint nur noch zu überlegen, wie etwas neues EU-konform gelöst werden kann. Eine solche Lösung würde auch die Autos in GR betreffen und hier dürfte die Lobby - wie übrigens auch in D, damit nicht immer nur negatives über GR geschrieben wird - stark sein.
Also noch etwas Geduld. Wenn ich neues erfahre, melde ich mich wieder.