09.02.2009, 10:05:09
Hallo zusammen,
meine Antwort passt zwar nicht mehr ganz in den Stand der Diskussion, aber dennoch meine Anwort, woher ich die Info habe: Internet und tel. Info von Einwohnermeldeamt meines Wohnortes.
Hier die Auszuege aus dem Internet:
Einwohnermeldeamt
1.
Wer aus Deutschland wegzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.
2.
Seit dem 1. Juni 2004 ist die Pflicht für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Umzug aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Heimatgemeinde (bzw. Ummelden bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde) aus. Auch die bisher obligatorische Bestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr notwendig.
P.S Ich lebe auch seit 6 Jahren ohne Abmeldung in GR. Habe bis dato auch keine Probleme damit gehabt. Aber das ist doch kein Argument, dass es rechtlich/administrativ richtig ist. Weiss auch nicht, fuer welche Sachverhalte die Abmeldung wichtig sein koennte in Zukunft.
LG
Katja
meine Antwort passt zwar nicht mehr ganz in den Stand der Diskussion, aber dennoch meine Anwort, woher ich die Info habe: Internet und tel. Info von Einwohnermeldeamt meines Wohnortes.
Hier die Auszuege aus dem Internet:
Einwohnermeldeamt
1.
Wer aus Deutschland wegzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.
2.
Seit dem 1. Juni 2004 ist die Pflicht für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Umzug aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Heimatgemeinde (bzw. Ummelden bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde) aus. Auch die bisher obligatorische Bestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr notwendig.
P.S Ich lebe auch seit 6 Jahren ohne Abmeldung in GR. Habe bis dato auch keine Probleme damit gehabt. Aber das ist doch kein Argument, dass es rechtlich/administrativ richtig ist. Weiss auch nicht, fuer welche Sachverhalte die Abmeldung wichtig sein koennte in Zukunft.
LG
Katja