08.02.2009, 18:24:51
Hallo,
im Prinzip ist zu diesem Thema (nicht nur) in diesem Forum bereits alles geschrieben worden. Trotzdem will ich ein paar Gedanken dazu äußern. Das Problem scheint mir zu sein, daß bei den Beiträgen meist nicht unterschieden wird zwischen
1. den Rechtsnormen der EU
2. der Gesetzeslage in Griechenland
3. der Verwaltungspraxis in Griechenland und
4. der individuellen Situation des Einzelnen
a) in Bezug auf seinen Aufenthalt (Dauer und Art) in Griechenland
b) in Bezug auf sein griechisches Umfeld, wobei zu unterscheiden ist zwischen den
b1) örtlichen Gegebenheiten (Athen, Land, Insel, u.s.w) und den
b2) persönlichen Kontakten (Finanzbeamte, Polizei, Familie, Nachbarn u.s.w).
zu 4b2): Beiträge, die auf Informationen beruhen, deren Quelle persönlichen Kontakte sind, lese ich immer gern, geben sie doch einen tiefen Einblick ins griechische Leben. Hilfreich sind sie allerdings nur, wenn die persönlichen Umstände exakt geschildert werden, so daß jeder Leser beurteilen kann, ob zumindest ein Teil der Information seinen persönlichen Fall trifft.
zu 4b1): Leider wird in vielen Fällen nicht klar, wo sich der Schreiber in Griechenland aufhält. Nach meinen Erfahrungen in Griechenland, im wesentlichen auf Paros, sowie vielen Beiträgen zu den unterschiedlichsten Themen hier, spielt es in der Tat eine große Rolle, ob man in Athen oder z.B. auf Serifos zu Hause ist.
zu4a): Hierzu vermisse ich in vielen Beiträgen konkrete Angaben. Wenn überhaupt wird meist wird nur auf die Dauer des Aufenthaltes abgehoben. Dabei ist auch die Art des Aufenthaltes (Auswanderer, Dauerurlauber, übersiedeltes Familienmitglied, Rentner, Erwerbstätiger, Arbeitsuchender, u.ä.) für die Beurteilung der Problemfälle wichtig.
zu3) Die Verwaltungspraxis in Griechenland deckt sich häufig nicht mit der Rechtslage des Landes. In den Beiträgen sollte also mitgeteilt werden, ob man sich auf einen Verwaltungsakt bezieht (z.B. Steuerbescheid, Strafzettel) oder nur die gesetzlichen Vorschriften des Landes widergibt.
zu2) Hier gelten die Griechen als vorbildliche Europäer. Meist setzen sie die EU-Vorschriften wortgetreu und schnell in griechische Gesetze um. Daß sie sich dann nicht daran halten siehe unter 3.)
zu1) Um alle noch einmal zu langweilen: Die EU-Vorschriften, die so auch in Griechenland Gesetz sind, besagen, daß ein zulassungspflichtiges Fahrzeug dort anzumelden ist, wo der Besitzer (nicht der Eigentümer) seinen Lebensmittelpunkt hat. Mangels jeglicher Phantasie und fern jeder Realität gehen die Bürokraten und Politiker davon aus, daß es Menschen, die sich an mehr als zwei Punkten (oder gar keinem) auf dieser Erde heimisch fühlen, nicht gibt. Ganz im Gegenteil unterstellen sie, daß jeder Mensch so einen Lebensmittelpunkt hat. Kann also jemand keine guten Gründe (Arbeit, Familie, Freunde, u.s.w., Mietverträge, Hausbesitz, Weltumsegelung) dafür vorbringen, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet, so gilt die 183-Tage-Regel: Dein Lebensmittelpunkt ist dort, wo Du dich länger als ein halbes Jahr aufhälst. Dort hast du dann, nach EU-Recht und nach griechischem Recht, auch dein Auto anzumelden - und zwar unverzüglich. Nichts ist mit Halbjahres-Frist.
Das bedeutet zum Beispiel, daß Urlauber durchaus ein (in Deutschland zugelassenes) Auto in Griechenland zurücklassen dürfen, um es beim nächsten Urlaub dort wieder zu benutzen. Selbstverständlich müssen sie sicherstellen, daß es in der Zeit ihrer Abwesenheit nicht genutzt wird. Ob hier die griechische Vorschrift mit dem Zoll-Verschluß mit den EU-Rechtsnormen vereinbar ist, ist meines Wissens noch nicht geklärt. (Hier stellt sich die juristische Frage, wer bei Nichteinhaltung des Nutzungsverbotes beweispflichtig ist.)
Das bedeutet auch, daß die kurzfristige Ausführung des Autos keine legale Umgehung der 183-Tage-Regel ist.
Das bedeutet aber auch, daß die Mitnahme des eigenen Autos nach Griechenland während eine ganzen Sabbat-Jahres, wie es einige Beschäftigte wahrnehmen können, durchaus erlaubt ist, da ja der Lebensmittelpunkt (Rückkehr ins deutsche Berufsleben) in Deutschland bleibt,
wie es auch bedeutet, daß Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber nach Griechenland entsandt werden, egal wie lange sie dort bleiben, solange ihre Familien in Deutschland bleiben, durchaus mit ihrem deutschen Auto in Griechenland herumfahren dürfen, weil ihr Lebensmittelpunkt ja Deutschland bleibt.
Aber das alles bleibt vor dem Hintergrund der griechischen Verwaltungspraxis natürlich graue Theorie. Und es gilt natürlich nicht nur für das Beispiel Griechenland-Deutschland, sondern für alle EU-Mitgliedsstaaten. (Möglicherweise gibt es noch ein paar Ausnahme- und Übergangsregelungen für neuere EU-Mitglieder.)
Liebe Grüße
Petraki
PS.: Zum Thema TÜV-Versicherung einfach die eigene Versicherung fragen, möglichst schriftlich, damit man was in der Hand hat! Meist, nicht immer, haben die kein Problem mit abgelaufener Hauptuntersuchung. Das gilt natürlich nicht für die Polizei.
im Prinzip ist zu diesem Thema (nicht nur) in diesem Forum bereits alles geschrieben worden. Trotzdem will ich ein paar Gedanken dazu äußern. Das Problem scheint mir zu sein, daß bei den Beiträgen meist nicht unterschieden wird zwischen
1. den Rechtsnormen der EU
2. der Gesetzeslage in Griechenland
3. der Verwaltungspraxis in Griechenland und
4. der individuellen Situation des Einzelnen
a) in Bezug auf seinen Aufenthalt (Dauer und Art) in Griechenland
b) in Bezug auf sein griechisches Umfeld, wobei zu unterscheiden ist zwischen den
b1) örtlichen Gegebenheiten (Athen, Land, Insel, u.s.w) und den
b2) persönlichen Kontakten (Finanzbeamte, Polizei, Familie, Nachbarn u.s.w).
zu 4b2): Beiträge, die auf Informationen beruhen, deren Quelle persönlichen Kontakte sind, lese ich immer gern, geben sie doch einen tiefen Einblick ins griechische Leben. Hilfreich sind sie allerdings nur, wenn die persönlichen Umstände exakt geschildert werden, so daß jeder Leser beurteilen kann, ob zumindest ein Teil der Information seinen persönlichen Fall trifft.
zu 4b1): Leider wird in vielen Fällen nicht klar, wo sich der Schreiber in Griechenland aufhält. Nach meinen Erfahrungen in Griechenland, im wesentlichen auf Paros, sowie vielen Beiträgen zu den unterschiedlichsten Themen hier, spielt es in der Tat eine große Rolle, ob man in Athen oder z.B. auf Serifos zu Hause ist.
zu4a): Hierzu vermisse ich in vielen Beiträgen konkrete Angaben. Wenn überhaupt wird meist wird nur auf die Dauer des Aufenthaltes abgehoben. Dabei ist auch die Art des Aufenthaltes (Auswanderer, Dauerurlauber, übersiedeltes Familienmitglied, Rentner, Erwerbstätiger, Arbeitsuchender, u.ä.) für die Beurteilung der Problemfälle wichtig.
zu3) Die Verwaltungspraxis in Griechenland deckt sich häufig nicht mit der Rechtslage des Landes. In den Beiträgen sollte also mitgeteilt werden, ob man sich auf einen Verwaltungsakt bezieht (z.B. Steuerbescheid, Strafzettel) oder nur die gesetzlichen Vorschriften des Landes widergibt.
zu2) Hier gelten die Griechen als vorbildliche Europäer. Meist setzen sie die EU-Vorschriften wortgetreu und schnell in griechische Gesetze um. Daß sie sich dann nicht daran halten siehe unter 3.)
zu1) Um alle noch einmal zu langweilen: Die EU-Vorschriften, die so auch in Griechenland Gesetz sind, besagen, daß ein zulassungspflichtiges Fahrzeug dort anzumelden ist, wo der Besitzer (nicht der Eigentümer) seinen Lebensmittelpunkt hat. Mangels jeglicher Phantasie und fern jeder Realität gehen die Bürokraten und Politiker davon aus, daß es Menschen, die sich an mehr als zwei Punkten (oder gar keinem) auf dieser Erde heimisch fühlen, nicht gibt. Ganz im Gegenteil unterstellen sie, daß jeder Mensch so einen Lebensmittelpunkt hat. Kann also jemand keine guten Gründe (Arbeit, Familie, Freunde, u.s.w., Mietverträge, Hausbesitz, Weltumsegelung) dafür vorbringen, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet, so gilt die 183-Tage-Regel: Dein Lebensmittelpunkt ist dort, wo Du dich länger als ein halbes Jahr aufhälst. Dort hast du dann, nach EU-Recht und nach griechischem Recht, auch dein Auto anzumelden - und zwar unverzüglich. Nichts ist mit Halbjahres-Frist.
Das bedeutet zum Beispiel, daß Urlauber durchaus ein (in Deutschland zugelassenes) Auto in Griechenland zurücklassen dürfen, um es beim nächsten Urlaub dort wieder zu benutzen. Selbstverständlich müssen sie sicherstellen, daß es in der Zeit ihrer Abwesenheit nicht genutzt wird. Ob hier die griechische Vorschrift mit dem Zoll-Verschluß mit den EU-Rechtsnormen vereinbar ist, ist meines Wissens noch nicht geklärt. (Hier stellt sich die juristische Frage, wer bei Nichteinhaltung des Nutzungsverbotes beweispflichtig ist.)
Das bedeutet auch, daß die kurzfristige Ausführung des Autos keine legale Umgehung der 183-Tage-Regel ist.
Das bedeutet aber auch, daß die Mitnahme des eigenen Autos nach Griechenland während eine ganzen Sabbat-Jahres, wie es einige Beschäftigte wahrnehmen können, durchaus erlaubt ist, da ja der Lebensmittelpunkt (Rückkehr ins deutsche Berufsleben) in Deutschland bleibt,
wie es auch bedeutet, daß Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber nach Griechenland entsandt werden, egal wie lange sie dort bleiben, solange ihre Familien in Deutschland bleiben, durchaus mit ihrem deutschen Auto in Griechenland herumfahren dürfen, weil ihr Lebensmittelpunkt ja Deutschland bleibt.
Aber das alles bleibt vor dem Hintergrund der griechischen Verwaltungspraxis natürlich graue Theorie. Und es gilt natürlich nicht nur für das Beispiel Griechenland-Deutschland, sondern für alle EU-Mitgliedsstaaten. (Möglicherweise gibt es noch ein paar Ausnahme- und Übergangsregelungen für neuere EU-Mitglieder.)
Liebe Grüße
Petraki
PS.: Zum Thema TÜV-Versicherung einfach die eigene Versicherung fragen, möglichst schriftlich, damit man was in der Hand hat! Meist, nicht immer, haben die kein Problem mit abgelaufener Hauptuntersuchung. Das gilt natürlich nicht für die Polizei.