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#14
Ok., OK.,

vielleicht war ich etwas voreilig von mir. Ich weiß im Augenblick auch nicht wo ich das her habe, war aber davon 100%ig überzeugt. Ich glaube das stand in meinem Rentenbescheid, dass die Rente dem Index des jeweiligen Landes angepasst wird.
Aber hier vom googeln:

Generell gibt es bei einem dauernden Aufenthalt im Ausland keine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Auswanderungswillige sollten sich vor diesem Hintergrund auch aufklären lassen, wie im Falle einer Heimkehr nach Deutschland die Möglichkeiten einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse sind. Zu bedenken ist dabei, dass man ab 55 Jahren kaum noch eine Chance besitzt wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

**********
Der Rentenversicherungsträger unterscheidet, ob sich ein Rentner vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. Unproblematisch ist es für den Rentenempfänger, wenn er insgesamt weniger als sechs Monate im Ausland lebt und die restliche Zeit des Jahres in Deutschland verbringt. Er bekommt seine Rente in voller Höhe ausgezahlt. Wer allerdings mehr als sechs Monate im Ausland lebt und damit seinen dauernden oder auch "gewöhnlich" genannten Aufenthalt im Ausland begründet, der muss unter Umständen mit Einschränkungen rechnen. Diese können sich entweder auf den Rentenanspruch oder auch die Höhe der Rente auswirken.

*********

Riesterrentner haben aber ca. 15% Abzüge, bzw. müssen die Zulagen zurückzahlen.

letzte Woche z.B. im Fernsehen bei Goodbye Deutschland hatte ein Rentner in Südamerika nur noch 50% seiner deutschen Rente bekommen, was dort sehr viel Geld ist.
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#14
Ok., OK.,

vielleicht war ich etwas voreilig von mir. Ich weiß im Augenblick auch nicht wo ich das her habe, war aber davon 100%ig überzeugt. Ich glaube das stand in meinem Rentenbescheid, dass die Rente dem Index des jeweiligen Landes angepasst wird.
Aber hier vom googeln:

Generell gibt es bei einem dauernden Aufenthalt im Ausland keine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Auswanderungswillige sollten sich vor diesem Hintergrund auch aufklären lassen, wie im Falle einer Heimkehr nach Deutschland die Möglichkeiten einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse sind. Zu bedenken ist dabei, dass man ab 55 Jahren kaum noch eine Chance besitzt wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

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Der Rentenversicherungsträger unterscheidet, ob sich ein Rentner vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. Unproblematisch ist es für den Rentenempfänger, wenn er insgesamt weniger als sechs Monate im Ausland lebt und die restliche Zeit des Jahres in Deutschland verbringt. Er bekommt seine Rente in voller Höhe ausgezahlt. Wer allerdings mehr als sechs Monate im Ausland lebt und damit seinen dauernden oder auch "gewöhnlich" genannten Aufenthalt im Ausland begründet, der muss unter Umständen mit Einschränkungen rechnen. Diese können sich entweder auf den Rentenanspruch oder auch die Höhe der Rente auswirken.

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Riesterrentner haben aber ca. 15% Abzüge, bzw. müssen die Zulagen zurückzahlen.

letzte Woche z.B. im Fernsehen bei Goodbye Deutschland hatte ein Rentner in Südamerika nur noch 50% seiner deutschen Rente bekommen, was dort sehr viel Geld ist.
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