07.02.2009, 13:06:38
Kobold schrieb:@b.raterDer erste Absatz stimmt. Keiner der seine Rentenansprüche in D erworben hat, muss bei Umzug in ein anderes EU-Land mit irgendwelchen Abzügen rechnen.
Also ich weiß nicht, wo Du das mit der Rente her hast - es stimmt überhaupt nicht! Einem Altersrentner überweist die deutsche Rentenversicherung problemlos die deutsche Rente in alle EU-Staaten. Außerhalb der EU kommt es darauf an, ob ein Rentenabkommen besteht. Bei Ausländern, die in Deutschland gearbeitet haben, wird die Rente für diese Zeit auch nicht an das Heimatland überwiesen sondern direkt an den Rentner ausgezahlt. Wir haben Freunde in GR, die ihre Rente für die 15 Jahre Arbeit in Deutschland auf das griechische Konto überwiesen bekommen. Und ein anderer, der früher auch in GR gearbeitet hat, bekommt seine Rente aus GR überwiesen - in der Höhe, wie er sie in GR auch bekommen würde - auf sein deutsches Kont.
Das mit der Krankenkasse stimmt bedingt. Ich habe bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt und kann bei denen versichert bleiben, wenn ich nach Griechenland gehe. Aber sie bezahlen dann die Kosten, die in Griechenland anfallen und wenn ich dann mal in D bin, werde ich behandelt wie jeder andere Tourist. Also dann schnell mal nach D um eine größere Operation machen zu lassen ist nicht. Und wenn man im Ausland lebt und in D eine gemeldet bleibt um sich in D auch weiterhin behandeln zu lassen, dann ist das ganz einfach Versicherungsbetrug.
Der zweite Absatz stimmt so nicht ganz. Unsere AOK kennt unseren "Wanderleben" genau und zahlt immer, ob in D oder in GR oder innerhalb der EU unterwegs - und zwar nach deutschen Richtlinien. Von Versicherungsbetrug kann nicht die Rede sein, solange man einen Wohnsitz in D hat.
@b.rater:
Deine Aussage "mach nie zu viel Reklame als Rentner, dass Du überwiegend im Ausland bist. Wenn Dein Rententräger das erfährt bist Du dran." ist einfach falsch, siehe oben. Man kann diese Info übrigens auch ganz leicht ergooglen!