06.02.2009, 17:51:27
Chania schrieb:Dass ich mich in D abmelden müsste, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bleibe, wäre mir neu. Solange ich dort einen Wohnsitz habe - in unserem Fall das eigene Haus - kann das wohl kaum verlangt werden, wäre ja auch völliger Quatsch. Denk doch z. B. an Leute, die das Geld haben, sich auf eine halbjährige Weltreise oder länger zu begeben... Oder solche mit mehreren Wohnsitzen, ein Winterchalet in der Schweiz, ein Sommerhaus an der Ostseeküste, ein Schloss am Wörthersee... ;o)...oder mit der Rente.
Woher hast Du Deine Informationen? Ich weiß nur, dass manche Dinge einer 6-Monats-Regelung unterliegen, wie z. B. die bereits vielfach diskutierte Geschichte mit der Kfz-Zulassung bzw. das Fahren mit "fremden" Kennzeichen. Das hat aber mit der An- oder Abmeldung als Person nix zu tun.