Wasserrechnung

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#5
Hallo LangHans,

wenn ich den Artikel des Gesetzes richtig verstanden habe (Aρθρο 11 Ν. 1069/80 : Ειδικόν τέλος δια την μελέτην, κατασκευήν και επέκτασιν έργων υδρεύσεως και αποχετεύσεωςWink ist das KEINE Abwassergebühr, sondern eine Gebühr zur Entwicklung des Wasserversorgungs und -entsorgungsnetzes, welches durch die Versorgergesellschaft für max. 10 Jahre (nach Gründung oder nach Erweiterung des Versorgungsgebietes) erhoben werden darf. Max. 80% der Wasserkosten, was wohl von eurem Versorger voll ausgenutzt wird.

Grüße, Paul
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#5
Hallo LangHans,

wenn ich den Artikel des Gesetzes richtig verstanden habe (Aρθρο 11 Ν. 1069/80 : Ειδικόν τέλος δια την μελέτην, κατασκευήν και επέκτασιν έργων υδρεύσεως και αποχετεύσεωςWink ist das KEINE Abwassergebühr, sondern eine Gebühr zur Entwicklung des Wasserversorgungs und -entsorgungsnetzes, welches durch die Versorgergesellschaft für max. 10 Jahre (nach Gründung oder nach Erweiterung des Versorgungsgebietes) erhoben werden darf. Max. 80% der Wasserkosten, was wohl von eurem Versorger voll ausgenutzt wird.

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Wasserrechnung - von Lang Hans Silber - 15.12.2008, 10:50:14
Wasserrechnung - von siggi - 15.12.2008, 13:23:27
Wasserrechnung - von Lang Hans Silber - 18.12.2008, 08:47:58
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