18.12.2008, 15:48:07
Hallo LangHans,
wenn ich den Artikel des Gesetzes richtig verstanden habe (Aρθρο 11 Ν. 1069/80 : Ειδικόν τέλος δια την μελέτην, κατασκευήν και επέκτασιν έργων υδρεύσεως και αποχετεύσεως ist das KEINE Abwassergebühr, sondern eine Gebühr zur Entwicklung des Wasserversorgungs und -entsorgungsnetzes, welches durch die Versorgergesellschaft für max. 10 Jahre (nach Gründung oder nach Erweiterung des Versorgungsgebietes) erhoben werden darf. Max. 80% der Wasserkosten, was wohl von eurem Versorger voll ausgenutzt wird.
Grüße, Paul
wenn ich den Artikel des Gesetzes richtig verstanden habe (Aρθρο 11 Ν. 1069/80 : Ειδικόν τέλος δια την μελέτην, κατασκευήν και επέκτασιν έργων υδρεύσεως και αποχετεύσεως ist das KEINE Abwassergebühr, sondern eine Gebühr zur Entwicklung des Wasserversorgungs und -entsorgungsnetzes, welches durch die Versorgergesellschaft für max. 10 Jahre (nach Gründung oder nach Erweiterung des Versorgungsgebietes) erhoben werden darf. Max. 80% der Wasserkosten, was wohl von eurem Versorger voll ausgenutzt wird.
Grüße, Paul