03.11.2008, 22:53:01
Wenn man 2005 oder später einmal die E9 abgegeben hat, dann muss man, wenn ich alles richtig verstanden habe, nur noch abgeben, wenn sich etwas ändert (Eigentumsverhältinsse, Korrektur oder legalisierung illegaler Teile der Bebauung, etc.). E9 ist also kein Routine Formular, welches jedes Jahr abgegeben werden muss.
Und Steuern werden auf selbstgenutztes Wohneigentum nur ab einer bestimmten Größe verlangt, so es die erste von mehreren möglichen selbstgenutzten Immos ist.
Es sind wohl in den letzten Wochen versehentlich Steuerbescheide an Miteigentümer rausgegangen (Immobilien wo es mehr als einen Eigentümer gibt), welche z.B. als Ehepaare GEMEINSAM nur eine einzige, selbstgenutzte Immobilie haben. Diese "Fehlbescheide" können aber wohl mit einer Dilosi rückgängig gemacht werden.
Mit irgendetwas müssen wir doch die "Behörden" beschäftigen, oder?!
Paul
Und Steuern werden auf selbstgenutztes Wohneigentum nur ab einer bestimmten Größe verlangt, so es die erste von mehreren möglichen selbstgenutzten Immos ist.
Es sind wohl in den letzten Wochen versehentlich Steuerbescheide an Miteigentümer rausgegangen (Immobilien wo es mehr als einen Eigentümer gibt), welche z.B. als Ehepaare GEMEINSAM nur eine einzige, selbstgenutzte Immobilie haben. Diese "Fehlbescheide" können aber wohl mit einer Dilosi rückgängig gemacht werden.
Mit irgendetwas müssen wir doch die "Behörden" beschäftigen, oder?!
Paul