arbeitslosengeld auch in griechenland?

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#4
Hallo,

habe die Prozedur 2004 komplett durchgemacht. Das mit den 3 Monaten ging problemlos, man muss nur, wenn man noch keine Steuernummer hat, sich eine beim zuständigen Finanzamt in GR besorgen. Das Geld (Deutscher Anspruchssatz!!! NICHT Griechischer Anspruch, der wesentlich geringer wäre) wird dann vom zuständigen AA (O.A.E.D) hier in GR in 2 Wochen-Raten per Scheck ausgezahlt, welcher dann bei einer bestimmten Bank direkt eingelöst werden kann.

Selbst die Anspruchspapiere, welche in D ausgedruckt wurden, waren in perfektem Griechisch geschrieben. EU sei Dank ;-)

Ganz wichtig:
Nach den maximal 92 Tagen in GR sollte man auf jeden Fall sich noch für mindestens 1 Tag in D wieder Arbeitslos melden, AUCH WENN man in den 3 Monaten hier in GR etwas gefunden hat. So hat man dann Anspruch auf die Umzugskostenbeihilfe (damals um die 4.000 EUR). OHNE DEN 1 TAG IN D erlöscht der gesamte Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe!!! Für den Umzug selbst hat man dann bis zu 2 Jahren Zeit.

Die Infos zum Bezug des Arbeitslosengeldes im Ausland wird durch die meisten Berater in D wohl korrekt wiedergegeben, die Umzugskostenbeihilfe ist der trickreiche Teil, wo man leicht den Anspruch verspielen kann...

War alles nicht ganz einfach zu verstehen, aber ich hatte das Glück von ganz fähigen Beratern beim AA in D, was wohl nicht immer so sein muss.

Ich hoffe, es hat sich nicht zu viel in den 4 Jahren geändert.

Paul
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#4
Hallo,

habe die Prozedur 2004 komplett durchgemacht. Das mit den 3 Monaten ging problemlos, man muss nur, wenn man noch keine Steuernummer hat, sich eine beim zuständigen Finanzamt in GR besorgen. Das Geld (Deutscher Anspruchssatz!!! NICHT Griechischer Anspruch, der wesentlich geringer wäre) wird dann vom zuständigen AA (O.A.E.D) hier in GR in 2 Wochen-Raten per Scheck ausgezahlt, welcher dann bei einer bestimmten Bank direkt eingelöst werden kann.

Selbst die Anspruchspapiere, welche in D ausgedruckt wurden, waren in perfektem Griechisch geschrieben. EU sei Dank ;-)

Ganz wichtig:
Nach den maximal 92 Tagen in GR sollte man auf jeden Fall sich noch für mindestens 1 Tag in D wieder Arbeitslos melden, AUCH WENN man in den 3 Monaten hier in GR etwas gefunden hat. So hat man dann Anspruch auf die Umzugskostenbeihilfe (damals um die 4.000 EUR). OHNE DEN 1 TAG IN D erlöscht der gesamte Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe!!! Für den Umzug selbst hat man dann bis zu 2 Jahren Zeit.

Die Infos zum Bezug des Arbeitslosengeldes im Ausland wird durch die meisten Berater in D wohl korrekt wiedergegeben, die Umzugskostenbeihilfe ist der trickreiche Teil, wo man leicht den Anspruch verspielen kann...

War alles nicht ganz einfach zu verstehen, aber ich hatte das Glück von ganz fähigen Beratern beim AA in D, was wohl nicht immer so sein muss.

Ich hoffe, es hat sich nicht zu viel in den 4 Jahren geändert.

Paul
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arbeitslosengeld auch in griechenland? - von tenedos - 19.10.2008, 20:02:44
arbeitslosengeld auch in griechenland? - von Staffi - 19.10.2008, 21:38:08
arbeitslosengeld auch in griechenland? - von Fiete - 28.10.2008, 09:07:14

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