12.09.2008, 15:22:31
Also ich denke, dass sich das in einigen Jahren geklärt haben wird, denn D bekommt regelmässig eine aus Brüssel drauf, weil viele Gesetze EU-widrig sind. Es wird wahrscheinlich drauf hinauslaufen, dass man die staatliche Förderung nicht zurückzahlen muss, wenn man seine Rente im EU-Ausland geniesst. Natürlich ist das noch nicht amtlich, aber das wird bestimmt kommen. Außerdem gilt das nur für Riesterverträge, die einen staatl. Zuschuß erhalten. Ohne den Zuschuß sind die Renditen eh nicht so prickelnd. Wenn man den Vertrag ruhen lassen kann, dann würde ich es bei Wegzug aus D so machen.
Eine Rürup-Rente ist wegen eventueller Rückzahlungsforderung wohl eher unbedenklich, weil nur die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Normale staatliche Rente kann auch abgesetzt werden und der Vorteil muß nicht zurückgezahlt werden, wenn man in Rente geht.
Eine Rürup-Rente ist wegen eventueller Rückzahlungsforderung wohl eher unbedenklich, weil nur die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Normale staatliche Rente kann auch abgesetzt werden und der Vorteil muß nicht zurückgezahlt werden, wenn man in Rente geht.