Private Rentenversicherung

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#6
Riester und Co im Ausland

liebe Leute, eine ganz, ganz dringende Warnung an alle, die im Ausland leben (und dies auch noch tun wollen, wenn sie Rente beziehen) und trotzdem irgendwie noch riestern oder rürupen: Es ist kaum bekannt, aber es gibt eine Klausel, die besagt, dass man jegliche staatliche Förderung zurück zahlen muss, wenn man so einen Sparvertrag hat und ins Ausland geht.

"Wegzug aus Deutschland
Bei endgültigem Wegzug aus Deutschland besteht kein Anspruch auf Riester-Förderung mehr. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist entfallen. Alle gewährten Fördergelder sind dann zurückzuzahlen einschließlich eventueller steuerlicher Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug. Dies ist verständlich, denn auf die im Ausland empfangenen Riester-Rentenzahlungen wird auch keine deutsche Quellensteuer einbehalten.

Riester und Europarecht
Die EU-Kommission sieht in den gegenwärtigen Riester-Bestimmungen einen Verstoß gegen das europäische Recht. Hauptkritikpunkt ist die Voraussetzung einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Beispiel: Wer als Rentner und Bezieher von einer Riesterrente aus Deutschland nach Spanien zieht, muss die erhaltenen Förderzulagen zurückzahlen. "

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/versicheru...ter-16.htm

Also Vorsicht, das könnte ganz schnell zum Bumerang werden!

Viele Grüße

Gaby
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#6
Riester und Co im Ausland

liebe Leute, eine ganz, ganz dringende Warnung an alle, die im Ausland leben (und dies auch noch tun wollen, wenn sie Rente beziehen) und trotzdem irgendwie noch riestern oder rürupen: Es ist kaum bekannt, aber es gibt eine Klausel, die besagt, dass man jegliche staatliche Förderung zurück zahlen muss, wenn man so einen Sparvertrag hat und ins Ausland geht.

"Wegzug aus Deutschland
Bei endgültigem Wegzug aus Deutschland besteht kein Anspruch auf Riester-Förderung mehr. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist entfallen. Alle gewährten Fördergelder sind dann zurückzuzahlen einschließlich eventueller steuerlicher Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug. Dies ist verständlich, denn auf die im Ausland empfangenen Riester-Rentenzahlungen wird auch keine deutsche Quellensteuer einbehalten.

Riester und Europarecht
Die EU-Kommission sieht in den gegenwärtigen Riester-Bestimmungen einen Verstoß gegen das europäische Recht. Hauptkritikpunkt ist die Voraussetzung einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland. Beispiel: Wer als Rentner und Bezieher von einer Riesterrente aus Deutschland nach Spanien zieht, muss die erhaltenen Förderzulagen zurückzahlen. "

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/versicheru...ter-16.htm

Also Vorsicht, das könnte ganz schnell zum Bumerang werden!

Viele Grüße

Gaby
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Private Rentenversicherung - von Katja - 03.09.2008, 13:57:56
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