22.07.2003, 07:49:18
Hi !
Hmm, o.k. - ja ... Tagessätze. Ich wollte jetzt ein wenig verkürzen und veranschaulichen. Denn, ... selbstverständlich legt der Architekt bzw. der Ingenieur eine Aufstellung der Kosten, unterteilt nach Lohn- und Materialanteilen vor, die nachgewiesen werden müssen. Gelingt dies nicht bekommt man nicht nur Probleme mit der IKA (also besteht auch hier sehr wohl ein Zusammenhang) ... - wird doch dann davon ausgegangen, dass das Bauvorhaben nicht (komplett) legal errichtet wurde. Horst, .. und , sorry, ... aber auch die Tagessätze legt der Architekt/Ing. fest ! Es ist also eher bzw. genau umgekehrt
Die pauschalen IKA-Listen sind natürlich bekannt. Der *Architekt/Ing.* gibt also mit dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung die Werte (Kosten Lohn/Material und Anzahl der Stunden !)an. Allerdings wird, wenn es eben noch realisitisch erscheint, der Mindeswert der Stunden (Tagessätze) zu Grunde gelegt. Die IKA selbst macht da keinen Finger mehr krumm. Aufstellungen *von* der IKA ? die nachzuweisen sind ?, .. die gibt´s zumindest auf Samos nicht Monatlich den Fortschritt der Arbeit nachweisen ? Da habe ich noch nie was von gehört - scheint auf Samos auch anders zu sein Richtig ist jedoch dass die IKA natürlich über den Fortschritt der Maßnahme zu informieren ist, ... aber nur dann wenn sich was tut ! Nicht pauschal monatlich !In GR stehen Rohbauten oft sehr lange - kein Mensch wird da jeden Monat zur IKA rennen um nachzuweisen, dass es eben *nicht* weitergegangen ist Ich gebe noch zu bedenken, dass es vielleicht durchaus regionale Unterschiede in der Abwicklung geben mag (Ich weiß also nicht, ob wir hier wirklich pauschale Aussagen treffen können !!!). Sicher keine grundsätzlichen Unterschiede aber vielleicht in der Art und Weise der Abwicklung ?! Zum Schluß möchte ich noch eine Aussage von Dir aufgreifen:
>Und diese Tagessätze muß der Bauherr dann zahlen, darüber ist kein "Nachlaß" zu erhalten, da beißt die Maus keinen Faden von ab
Ja ! Genau dies wollte ich zum Ausdruck bringen ! ... und danach sind *Eigenleistungen* IKA-frei ! Wie beim Altbau eben ... - eigentlich doch logisch ?!
Gruß Uli
Hmm, o.k. - ja ... Tagessätze. Ich wollte jetzt ein wenig verkürzen und veranschaulichen. Denn, ... selbstverständlich legt der Architekt bzw. der Ingenieur eine Aufstellung der Kosten, unterteilt nach Lohn- und Materialanteilen vor, die nachgewiesen werden müssen. Gelingt dies nicht bekommt man nicht nur Probleme mit der IKA (also besteht auch hier sehr wohl ein Zusammenhang) ... - wird doch dann davon ausgegangen, dass das Bauvorhaben nicht (komplett) legal errichtet wurde. Horst, .. und , sorry, ... aber auch die Tagessätze legt der Architekt/Ing. fest ! Es ist also eher bzw. genau umgekehrt
Die pauschalen IKA-Listen sind natürlich bekannt. Der *Architekt/Ing.* gibt also mit dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung die Werte (Kosten Lohn/Material und Anzahl der Stunden !)an. Allerdings wird, wenn es eben noch realisitisch erscheint, der Mindeswert der Stunden (Tagessätze) zu Grunde gelegt. Die IKA selbst macht da keinen Finger mehr krumm. Aufstellungen *von* der IKA ? die nachzuweisen sind ?, .. die gibt´s zumindest auf Samos nicht Monatlich den Fortschritt der Arbeit nachweisen ? Da habe ich noch nie was von gehört - scheint auf Samos auch anders zu sein Richtig ist jedoch dass die IKA natürlich über den Fortschritt der Maßnahme zu informieren ist, ... aber nur dann wenn sich was tut ! Nicht pauschal monatlich !In GR stehen Rohbauten oft sehr lange - kein Mensch wird da jeden Monat zur IKA rennen um nachzuweisen, dass es eben *nicht* weitergegangen ist Ich gebe noch zu bedenken, dass es vielleicht durchaus regionale Unterschiede in der Abwicklung geben mag (Ich weiß also nicht, ob wir hier wirklich pauschale Aussagen treffen können !!!). Sicher keine grundsätzlichen Unterschiede aber vielleicht in der Art und Weise der Abwicklung ?! Zum Schluß möchte ich noch eine Aussage von Dir aufgreifen:
>Und diese Tagessätze muß der Bauherr dann zahlen, darüber ist kein "Nachlaß" zu erhalten, da beißt die Maus keinen Faden von ab
Ja ! Genau dies wollte ich zum Ausdruck bringen ! ... und danach sind *Eigenleistungen* IKA-frei ! Wie beim Altbau eben ... - eigentlich doch logisch ?!
Gruß Uli