21.07.2003, 20:17:16
die Aussage steht tatsächlich so: Firmenarbeit und Neubauten sind in ALLEN Gewerken IKA-fällig, auch wenn der Eigentümer die Arbeiten selbst ausführt. Zusätzlich noch einmal ein Achtungsgebot: Firmenarbeit kann auch eine einzelne Person, auch ein albanischer Hilfsmann auf Tagelöhnerbasis sein, wenn der sich ungerecht behandelt fühlt und so seinen "IKA-Tagessatz" in sein Versicherungsbuch geklebt haben will, auch wenn es vorher unter vier Augen ausdrücklich NICHT so vereinbart war.
Nur hast Du offenbar etwas in den falschen Hals bekommen, wie sich aus Deiner Aussage zu "vom Architekten zu Grunde gelegten Bausumme" ergibt. Basis für die IKA ist nicht die Bausumme, sondern die Massen des Baus gemäß der Baugenehmigung, die vom Bau-Ing bei der IKA eingereicht werden.
Danach, und nur danach, stellt die IKA nach dort vorliegenden allgemeinen Erfahrungswerten eine Liste auf, die genau nennt, wieviel Tagessätze zu zahlen sind für Betonarbeiten, Mauerwerksarbeiten, Wandputz, Fliesen, Gartenarbeiten usw usw. Diese präzise Aufstellung wird dem Bauherrn auch spätestens mit dem IKA-Logbuch ANAKEFALLAIOTIKI KATAZTAZI ENTOLON AZFALIZEOZ ausgehändigt: Das ist das Buch, mit dem der Bauherr monatlich (pünktlich, bitte, auf den Tag und die Stunde genau, sonst gibt es horrende Strafzuschläge, nicht vergessen, die Kasse der IKA schließt in aller Regel um 13.°°, wer diese Zeit verpaßt, wird heftig zur Kasse gebeten, weil die Frist überschritten ist) der IKA die fortgeschrittenen Arbeiten nachweist und die Tagessätze für Arbeiter, Techniker und "Mastori" dort einzahlt.
Und diese Tagessätze muß der Bauherr dann zahlen, darüber ist kein "Nachlaß" zu erhalten, da beißt die Maus keinen Faden von ab. Mehr darf es sein, weniger akzeptiert die IKA nicht. Also, die Bausumme hat mit den zu entrichtenden Tagessätzen NICHTS zu tun. Es zählen die von der IKA im voraus genannten Tagessätze für die einzelnen Gewerke.
Nur hast Du offenbar etwas in den falschen Hals bekommen, wie sich aus Deiner Aussage zu "vom Architekten zu Grunde gelegten Bausumme" ergibt. Basis für die IKA ist nicht die Bausumme, sondern die Massen des Baus gemäß der Baugenehmigung, die vom Bau-Ing bei der IKA eingereicht werden.
Danach, und nur danach, stellt die IKA nach dort vorliegenden allgemeinen Erfahrungswerten eine Liste auf, die genau nennt, wieviel Tagessätze zu zahlen sind für Betonarbeiten, Mauerwerksarbeiten, Wandputz, Fliesen, Gartenarbeiten usw usw. Diese präzise Aufstellung wird dem Bauherrn auch spätestens mit dem IKA-Logbuch ANAKEFALLAIOTIKI KATAZTAZI ENTOLON AZFALIZEOZ ausgehändigt: Das ist das Buch, mit dem der Bauherr monatlich (pünktlich, bitte, auf den Tag und die Stunde genau, sonst gibt es horrende Strafzuschläge, nicht vergessen, die Kasse der IKA schließt in aller Regel um 13.°°, wer diese Zeit verpaßt, wird heftig zur Kasse gebeten, weil die Frist überschritten ist) der IKA die fortgeschrittenen Arbeiten nachweist und die Tagessätze für Arbeiter, Techniker und "Mastori" dort einzahlt.
Und diese Tagessätze muß der Bauherr dann zahlen, darüber ist kein "Nachlaß" zu erhalten, da beißt die Maus keinen Faden von ab. Mehr darf es sein, weniger akzeptiert die IKA nicht. Also, die Bausumme hat mit den zu entrichtenden Tagessätzen NICHTS zu tun. Es zählen die von der IKA im voraus genannten Tagessätze für die einzelnen Gewerke.