21.07.2003, 07:26:44
Hallo Uli,
weisst du zufaellig, bis in welcher "Tiefe" die Eigenleistung bezueglich der IKA gehen darf bzw. kann?
Gibt es eine Richtlinie oder Vorschrift, wonach sich die Art der Arbeit festlegt, was die IKA als Eigenhilfe annerkennt bzw. als solche Akzeptiert ?
Ich frage es so, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die IKA auch kompliziertere Arbeiten als Fleisenlegen so behandelt. Was ist wenn ich eine Mauer ziehen will, verputzen usw.
Falls auch jemand anderer hiermit Erfahrungen gamacht hat, bitte um Info !
Gruss,
Andreas
weisst du zufaellig, bis in welcher "Tiefe" die Eigenleistung bezueglich der IKA gehen darf bzw. kann?
Gibt es eine Richtlinie oder Vorschrift, wonach sich die Art der Arbeit festlegt, was die IKA als Eigenhilfe annerkennt bzw. als solche Akzeptiert ?
Ich frage es so, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die IKA auch kompliziertere Arbeiten als Fleisenlegen so behandelt. Was ist wenn ich eine Mauer ziehen will, verputzen usw.
Falls auch jemand anderer hiermit Erfahrungen gamacht hat, bitte um Info !
Gruss,
Andreas