20.07.2003, 09:17:14
Moin !
Hmmm, ich glaube jetzt geht wirklich einiges durcheinander
. Einleitend möchte ich sagen, dass wir bei allen Transaktionen dieses Formular ausgefüllt haben ...
Zunächst, ... ist das Formular selbst keine Überweisung, ... sondern ein Beleg (!!) der Überweisung in´s Ausland. Die Summe ist egal ! Ich *darf* das Formular immer benutzen (darum ging es mir ja) vollkommen egal wie hoch der Betrag ist !!! Aussenwirtschaftsverkehr steht da zwar drüber ... das Formular besteht aber aus 2 Abschnitten - Abschnitt 1 sind ganz allgemeine Abgaben .. wer wieviel von wo nach wo. Basta. Beim verwendungszweck haben wir übrigens immer "Bekannt" reingeschrieben. Der 2. Teil ist die Meldung nach §§ 59 ff. der Außenwirtschaftsverornung (AWV). Bei privaten Anweisungen (deutsches privates Kto. - gr. privates Kto) wird da nichts eingetragen.
Es kann gut möglich sein, dass nun die neunen Europaüberweisungen als Beleg den gleichen Stellenwert erlangt haben - das weiß ich jetzt nicht.
Gruß Uli
Hmmm, ich glaube jetzt geht wirklich einiges durcheinander
. Einleitend möchte ich sagen, dass wir bei allen Transaktionen dieses Formular ausgefüllt haben ...
Zunächst, ... ist das Formular selbst keine Überweisung, ... sondern ein Beleg (!!) der Überweisung in´s Ausland. Die Summe ist egal ! Ich *darf* das Formular immer benutzen (darum ging es mir ja) vollkommen egal wie hoch der Betrag ist !!! Aussenwirtschaftsverkehr steht da zwar drüber ... das Formular besteht aber aus 2 Abschnitten - Abschnitt 1 sind ganz allgemeine Abgaben .. wer wieviel von wo nach wo. Basta. Beim verwendungszweck haben wir übrigens immer "Bekannt" reingeschrieben. Der 2. Teil ist die Meldung nach §§ 59 ff. der Außenwirtschaftsverornung (AWV). Bei privaten Anweisungen (deutsches privates Kto. - gr. privates Kto) wird da nichts eingetragen.
Es kann gut möglich sein, dass nun die neunen Europaüberweisungen als Beleg den gleichen Stellenwert erlangt haben - das weiß ich jetzt nicht.
Gruß Uli