22.07.2008, 13:12:06
...Falschparker und nicht vor Ort gestellte Temposünder haben es da besser. Denn wer das Bußgeld nicht gleich bezahlen muss, kommt häufig um eine Strafe herum. Zwar werden aus einigen EU-Ländern Bußgeldbescheide zugestellt. Aber diese können deutsche Verbraucher theoretisch ignorieren. "Nach wie vor ist es so, dass Geldbußen europäischer Länder noch nicht in Deutschland vollstreckt werden können", erklärt Mark Duncan Wilson Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Beuth & Partner. "Es ist aber damit zu rechnen, dass sich dies im kommenden Jahr ändert. Dann wird ein EU-Beschluss auch in Deutschland umgesetzt, der es erlaubt, ausländische Bußgeldbescheide über 70 Euro hier zu vollstrecken." Bis dato hat Deutschland jedoch nur mit Österreich eine gültige Vereinbarung zur Vollstreckungshilfe. Hier können alle Bußgelder ab 25 Euro bei den Bundesbürgern eingetrieben werden.
Doch allzu große Sorglosigkeit sollte nicht aufkommen. "Wer seine ausländischen Bußgeldbescheide nicht bezahlt, muss aber bedenken, dass es bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen kann", erklärt Verkehrsrechtsexperte Wilson. "Viele Staaten speichern offene Rechnungen bis zu fünf Jahre. Und so können bei der Einreise neben dem Pass auch offene Bußgelder überprüft werden. Entdecken die Beamten dort offene Posten, muss der Reisende vor Ort seine Schulden bezahlen - plus Verzugsgebühren.
...oder: Und es geht noch extremer: Wer in Griechenland bei einem Rotlichtverstoß die Buße von 350 Euro nicht innerhalb von zehn Tagen zahlt, muss mit einer Zahlungsaufforderung von 700 Euro rechnen. Wer das nicht tut und Jahre später während eines erneuten Urlaubs am Fuße der Akropolis erwischt wird, muss folglich mehrere Tausend Euro löhnen.
mehr: http://www.welt.de/welt_print/article223...rafen.html
Michael
Doch allzu große Sorglosigkeit sollte nicht aufkommen. "Wer seine ausländischen Bußgeldbescheide nicht bezahlt, muss aber bedenken, dass es bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen kann", erklärt Verkehrsrechtsexperte Wilson. "Viele Staaten speichern offene Rechnungen bis zu fünf Jahre. Und so können bei der Einreise neben dem Pass auch offene Bußgelder überprüft werden. Entdecken die Beamten dort offene Posten, muss der Reisende vor Ort seine Schulden bezahlen - plus Verzugsgebühren.
...oder: Und es geht noch extremer: Wer in Griechenland bei einem Rotlichtverstoß die Buße von 350 Euro nicht innerhalb von zehn Tagen zahlt, muss mit einer Zahlungsaufforderung von 700 Euro rechnen. Wer das nicht tut und Jahre später während eines erneuten Urlaubs am Fuße der Akropolis erwischt wird, muss folglich mehrere Tausend Euro löhnen.
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Michael