22.07.2008, 10:43:34
Der Wohnsitz etwa bei den Eltern in Deutschland ermächtigt Dich nicht in Deutschland Kindergeld zu erhalten. Wenn Du allerdings noch in D leben würdest und ein Kind z.B. im Ausland auf ein Internat schicken würdest, dann stünde es Dir zu.
Ich hatte mich damals bei einer internationalen Steuerberaterin in Deutschland erkundigt und bekam diese Auskunft. Das Kindergeld steht immer dem Elternteil zu, der das Kind auf sich eingetragen hat. Das heißt bei einem Studium im Ausland gibt es für die in Deutschland lebenden Eltern noch Kindergeld.
liebe Grüße
Susi
Ich hatte mich damals bei einer internationalen Steuerberaterin in Deutschland erkundigt und bekam diese Auskunft. Das Kindergeld steht immer dem Elternteil zu, der das Kind auf sich eingetragen hat. Das heißt bei einem Studium im Ausland gibt es für die in Deutschland lebenden Eltern noch Kindergeld.
liebe Grüße
Susi