21.07.2003, 23:01:39
1. Gemeint ist im vorigen Beitrag sicher der Kfz-Schein und nicht der -Brief. Den mitzuführen bzw. dessen Mitführen zu verlangen, wäre nämlich absoluter Schwachfug, da derjenige, der ein Fahrzeug klaut und den Brief drin findet, ersteres viel leichter verscherbeln kann - egal wo.
2. Nach meinen Informationen ist es verboten, dass ein GRIECHE in Griechenland ein Fahrzeug mit nicht-griechischem Kennzeichen, das nicht auf ihn zugelassen ist, lenkt. Bei Urlaubern/Touristen/Teilzeit-GR-Bewohnern kann von einem solchen Verbot nicht die Rede sein. Selbstverständlich darf ich als Deutsche in GR das deutsche Fahrzeug, das auf meinen Mann/Bruder/Sohn/Freund zugelassen ist, lenken und umgekehrt. Das gilt auch für in einem EU-Staat lebende Griechen, die mit einem dort zugelassenen Kfz in GR z. B. Urlaub machen. Auch hier dürfen die mit eingereisten Familienmitglieder, auch Freunde, lenken, während es für in GR ansässige Griechen verboten ist.
3. Im übrigen ist die letztere Regelung natürlich auch Schwachfug, aber so sand's halt, die Griechen ;o).....
2. Nach meinen Informationen ist es verboten, dass ein GRIECHE in Griechenland ein Fahrzeug mit nicht-griechischem Kennzeichen, das nicht auf ihn zugelassen ist, lenkt. Bei Urlaubern/Touristen/Teilzeit-GR-Bewohnern kann von einem solchen Verbot nicht die Rede sein. Selbstverständlich darf ich als Deutsche in GR das deutsche Fahrzeug, das auf meinen Mann/Bruder/Sohn/Freund zugelassen ist, lenken und umgekehrt. Das gilt auch für in einem EU-Staat lebende Griechen, die mit einem dort zugelassenen Kfz in GR z. B. Urlaub machen. Auch hier dürfen die mit eingereisten Familienmitglieder, auch Freunde, lenken, während es für in GR ansässige Griechen verboten ist.
3. Im übrigen ist die letztere Regelung natürlich auch Schwachfug, aber so sand's halt, die Griechen ;o).....