20.07.2003, 11:00:57
Eben, Tobi. Was Carmen sagt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum soll das Kennzeichen (bzw. das Land der Zulassung) bestimmen, ob nur der Halter den Wagen fahren darf? Wenn ein in D zugelassenes Auto in GR herumfährt, greift doch die 6 Monats-Regel, oder? Dann müßte also die deutsche Versicherung bestimmen können, wer mit dem Fahrzeug unterwegs sein darf. Das ist je nach Police doch meistens Halter plus Ehefrau/Ehemann. Sonst wird die Police teurer.
Wen soll es in GR kümmern, wer (mit Führerschein) ein deutsches Auto fährt?
Die Ursprungsfrage für diesen Thread von Christine beschränkt sich vernünftigerweise auch darauf, ob sie das in GR registrierte Auto ihres Freundes fahren darf. Dennis hat ihr geantwortet, dass das von der Versicherung ihres Freundes abhängt.
Verwirrend kann höchstens sein, dass Dennis nochmals nachgebessert hat, dass das Auto kein "D-Kennzeichen" haben dürfe. Ist damit eine bestimmte Art des temporären Kennzeichens gemeint?
Grüße,
Rainer
Wen soll es in GR kümmern, wer (mit Führerschein) ein deutsches Auto fährt?
Die Ursprungsfrage für diesen Thread von Christine beschränkt sich vernünftigerweise auch darauf, ob sie das in GR registrierte Auto ihres Freundes fahren darf. Dennis hat ihr geantwortet, dass das von der Versicherung ihres Freundes abhängt.
Verwirrend kann höchstens sein, dass Dennis nochmals nachgebessert hat, dass das Auto kein "D-Kennzeichen" haben dürfe. Ist damit eine bestimmte Art des temporären Kennzeichens gemeint?
Grüße,
Rainer