20.07.2003, 10:02:16
Carmen schrieb:
> Hallo Christo,
>
> einen Wagen mit auslaendischem Kennzeichen darf nur der Halter fahren, auch die Ehefrau nicht.
Das kommt - zumindest in der Praxis - sehr stark darauf an, welcher Nationalitaet der Fahrer ist.
Meine Liebste hat sogar schon mit meinem deutschen Wagen hier in GR einen Unfall gehabt, und niemanden der vorfallaufnehmenden Ordnungshueter hat es eine Sekunde gejuckt, dass ich der Halter des Wagens bin. Wir sind nichtmal verheiratet.
M.W. gilt das also nur fuer Griechen, die mit sagen wir mal einem deutschen Kennzeichen in GR fahren.
Sonst waeren ja auch alle Urlauber, die sich hier am Steuer abwechseln, mit einem Bein im Knast
> Hallo Christo,
>
> einen Wagen mit auslaendischem Kennzeichen darf nur der Halter fahren, auch die Ehefrau nicht.
Das kommt - zumindest in der Praxis - sehr stark darauf an, welcher Nationalitaet der Fahrer ist.
Meine Liebste hat sogar schon mit meinem deutschen Wagen hier in GR einen Unfall gehabt, und niemanden der vorfallaufnehmenden Ordnungshueter hat es eine Sekunde gejuckt, dass ich der Halter des Wagens bin. Wir sind nichtmal verheiratet.
M.W. gilt das also nur fuer Griechen, die mit sagen wir mal einem deutschen Kennzeichen in GR fahren.
Sonst waeren ja auch alle Urlauber, die sich hier am Steuer abwechseln, mit einem Bein im Knast
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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