08.07.2008, 18:50:26
Also, soviel ich weiß ist die Verordnung, die es erlaubt Bußgelder grenzüberschreitend einzutreiben, noch nicht in Kraft. Nur mit Österreich hat D momentan ein Abkommen. Bei allen anderen Ländern werden den ausländischen Behörden die Halterdaten bekanntgegeben und dann kommt ein nettes Schreiben, man möge doch die Buße aus dem Ausland zahlen. Eintreiben können dies aber bislang nur die Länder aus denen der Zettel stammt. Die Deutschen machen nix. Das soll sich aber ändern.
In der Praxis habe ich zweimal Erfahrung gemacht: Einmal in Italien: Da kam ein Brief, aber mit der alten Adresse, da ich inzwischen umgezogen war. Das war's.
Und jetzt im Frühjahr in GR. Einmal Falschparken und bislang ist in D, wo das Auto noch angemeldet ist, nix gekommen. Das ist Monate her.
Wie lange dauert es in GR denn bis Strafzettel verjähren? In D sind's 3 Monate. In Italien 3 oder 5 Jahre...
In der Praxis habe ich zweimal Erfahrung gemacht: Einmal in Italien: Da kam ein Brief, aber mit der alten Adresse, da ich inzwischen umgezogen war. Das war's.
Und jetzt im Frühjahr in GR. Einmal Falschparken und bislang ist in D, wo das Auto noch angemeldet ist, nix gekommen. Das ist Monate her.
Wie lange dauert es in GR denn bis Strafzettel verjähren? In D sind's 3 Monate. In Italien 3 oder 5 Jahre...