19.07.2003, 11:06:09
Hallo Uli,
Uli schrieb:
>Jau, genau so ist es ! Ich kann daher nur jedem empfehlen, der mit in D verdientem Geld in GR was bauen will, in GR ein Konto einzurichten und beim Transfer von D nach GR immer schön das Formular "Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr" auszufüllen Nimmt man Bargeld mit kann der Nachweis, dass es sich um in D verdientes Geld handelt schwierig werden ! - Könnte ja auch in GR verdientes Geld sein was die Finanzbehörden in Gr dann erst einmal unterstellen !
Huch??
Meinst Du, daß das Formular reicht? Das hieße ja, daß man in Griechenland schwarz verdientes Geld in Bar ausführen könnte, und dann per Auslandsüberweisung wieder einführen. Ich kann mir nicht vorstellen daß das Finanzamt sowas übersehen haben soll. Aber wer weiß, die Wege des Finanzamtes sind unergründlich
Gruß Dennis
Uli schrieb:
>Jau, genau so ist es ! Ich kann daher nur jedem empfehlen, der mit in D verdientem Geld in GR was bauen will, in GR ein Konto einzurichten und beim Transfer von D nach GR immer schön das Formular "Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr" auszufüllen Nimmt man Bargeld mit kann der Nachweis, dass es sich um in D verdientes Geld handelt schwierig werden ! - Könnte ja auch in GR verdientes Geld sein was die Finanzbehörden in Gr dann erst einmal unterstellen !
Huch??
Meinst Du, daß das Formular reicht? Das hieße ja, daß man in Griechenland schwarz verdientes Geld in Bar ausführen könnte, und dann per Auslandsüberweisung wieder einführen. Ich kann mir nicht vorstellen daß das Finanzamt sowas übersehen haben soll. Aber wer weiß, die Wege des Finanzamtes sind unergründlich
Gruß Dennis