19.07.2003, 09:18:20
Einen Wagen einfuehren heisst auch, ihn auf seinen Namen anzumelden und zu versichern. Anmelden und versichern kann aber nur, wer staendig im Land lebt und eine gueltige Aufenthaltserlaubnis hat (oder Grieche ist). Wer also im Land lebt, hat irgendein Einkommen. Also wird er versteuert. Wer "Gast" in einem Haus ist, braucht kein Einkommen zu haben, dafuer werden seine Gastgeber (also meist Familienangehoerige) hoeher besteuert: denn sie haben ja das Einkommen, jemanden zusaetzlich mit zu ernaehren.
Man kann allerdings auch Einkommen aus dem Ausland einfuehren, dass dann nicht nochmal versteuert wird (Doppelbesteuerungsabkommen), von eigenem Konto im Ausland auf eigenes Konto in GR ueberweisen, per Bankbeleg bestaetigen lassen (Extraformular) und mittels Steuerbescheid im Ausland der hiesigen Eforia nachweisen, dass das Einkommen bereits versteuert wurde. Entbindet aber nicht von der evtl. Zahlung der Luxussteuer und KfZ-Steuer.
Alles unkar?
Ob es allerdings ueberhaupt moeglich ist, ohne im Land zu leben, im Land ein Auto zu besitzen, weiss ich auch nicht. Macht das irgendwer von Euch?
Liebe Gruesse von Carmen
Man kann allerdings auch Einkommen aus dem Ausland einfuehren, dass dann nicht nochmal versteuert wird (Doppelbesteuerungsabkommen), von eigenem Konto im Ausland auf eigenes Konto in GR ueberweisen, per Bankbeleg bestaetigen lassen (Extraformular) und mittels Steuerbescheid im Ausland der hiesigen Eforia nachweisen, dass das Einkommen bereits versteuert wurde. Entbindet aber nicht von der evtl. Zahlung der Luxussteuer und KfZ-Steuer.
Alles unkar?
Ob es allerdings ueberhaupt moeglich ist, ohne im Land zu leben, im Land ein Auto zu besitzen, weiss ich auch nicht. Macht das irgendwer von Euch?
Liebe Gruesse von Carmen