Mit auslaendischen Kennzeichen fahren

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#18

> Wenn bei einem Wagen von 2,5 cbcm schon ein Einkommen von 41.000 € geschätzt wird - wie bitte werden dann die Hausbesitzer bzw. die jenigen die Bauen eingestuft ???

Wenn Du ein Haus kaufst/baust und in GR steuerpflichtig bist, kannst Du
- A) nachweisen, dass Du das Geld aus dem Ausland eingefuehrt hast. Dazu musst Du dann einen deutschen Einkommensteuerbescheid vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Du die fragliche Summe auch in D versteuert hast.

Oder
- B) Die Kaufsumme (d.h. ich glaube, ein teil davon) wird auf dein Einkommen des betreffenden Jahres aufgeschlagen. teuer teuer....

Oder
- C) Du nimmst ueber den Betrag oder einen teil davon einen Kredit auf

haben wir z.B. auf *dringendes* Anraten des Steuerberaters gemacht, obwohls nicht oder zumindest nicht in der Hoehe noetig gewesen waere.

Allerdings zaehlt ein eigenes Haus nicht als Luxus, erst ab einer Wohnflaeche von X Quadratmetern (habs nicht genau im Kopf, aber ziemlich viel), so dass die Steuern nur einmal faellig sind.
Auch laestige jaehrliche Grundsteuer gibt es (noch) nicht.

>
> > Ein Auto einfuehren kann nur, wer auch in GR steuerpflichtig ist, also wer bezueglich einer erteilten AFM Einkommenssteuererklaerungen macht.
>
> Sorry, .. das habe ich echt noch nie gehört ... was aber nichts heißen will Wink
>

Ich dachte auch immer, eine Steuernummer reicht.
Kann aber auch sein, dass das stimmt, nur dass man dann eben erst aufgrund des Autos steuerpflichtig wird. Dann haetten wieder alle Recht, und die Welt ist schoen.

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#18

> Wenn bei einem Wagen von 2,5 cbcm schon ein Einkommen von 41.000 € geschätzt wird - wie bitte werden dann die Hausbesitzer bzw. die jenigen die Bauen eingestuft ???

Wenn Du ein Haus kaufst/baust und in GR steuerpflichtig bist, kannst Du
- A) nachweisen, dass Du das Geld aus dem Ausland eingefuehrt hast. Dazu musst Du dann einen deutschen Einkommensteuerbescheid vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Du die fragliche Summe auch in D versteuert hast.

Oder
- B) Die Kaufsumme (d.h. ich glaube, ein teil davon) wird auf dein Einkommen des betreffenden Jahres aufgeschlagen. teuer teuer....

Oder
- C) Du nimmst ueber den Betrag oder einen teil davon einen Kredit auf

haben wir z.B. auf *dringendes* Anraten des Steuerberaters gemacht, obwohls nicht oder zumindest nicht in der Hoehe noetig gewesen waere.

Allerdings zaehlt ein eigenes Haus nicht als Luxus, erst ab einer Wohnflaeche von X Quadratmetern (habs nicht genau im Kopf, aber ziemlich viel), so dass die Steuern nur einmal faellig sind.
Auch laestige jaehrliche Grundsteuer gibt es (noch) nicht.

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> > Ein Auto einfuehren kann nur, wer auch in GR steuerpflichtig ist, also wer bezueglich einer erteilten AFM Einkommenssteuererklaerungen macht.
>
> Sorry, .. das habe ich echt noch nie gehört ... was aber nichts heißen will Wink
>

Ich dachte auch immer, eine Steuernummer reicht.
Kann aber auch sein, dass das stimmt, nur dass man dann eben erst aufgrund des Autos steuerpflichtig wird. Dann haetten wieder alle Recht, und die Welt ist schoen.

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Mit auslaendischen Kennzeichen fahren - von Carmen - 17.07.2003, 17:18:42
Mit auslaendischen Kennzeichen fahren - von Petros - 17.07.2003, 17:56:32
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