18.07.2003, 15:29:40
Hi, Carmen !
Über zwei Dinge bin jetzt gerade gestolpert - mag sein, dass ich "unterwegs" eine Info überlesen habe ...
1.)
> Es gibt ein paar Faktoren, anhand derer das zu versteuernde Einkommen festgelegt wird. Dazu gehoeren selbstredend alle Besitztuemer. Man zahlt auf dieses geschaetzte Einkommen Einkommenssteuer. Plus Tekmirion, also Luxussteuer auf sog. Luxusgueter.
Wenn bei einem Wagen von 2,5 cbcm schon ein Einkommen von 41.000 € geschätzt wird - wie bitte werden dann die Hausbesitzer bzw. die jenigen die Bauen eingestuft ???
> Ein Auto einfuehren kann nur, wer auch in GR steuerpflichtig ist, also wer bezueglich einer erteilten AFM Einkommenssteuererklaerungen macht.
Sorry, .. das habe ich echt noch nie gehört ... was aber nichts heißen will
Gruß Uli