04.06.2008, 17:19:50
Also wenn das Ding im KFZ- bzw. Typenschein eingetragen ist kann dich keiner zwingen es wieder abzubauen.
Es gibt sehr wohl eine EU Verordnung die die Zulassung von Neufahrzeugen mit Frontschutzbügel einschränkt aber meiner ansicht nach nicht komplett verbietet.
Hier kannst es ja mal nachlesen:
Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates
oder als PDF
PDF
An deiner Stelle würde ich mir mal vom TüV-Hansl die Vorschrift zeigen lassen die Dir vorschreibt ein eingetragenes Teil wieder abzubauen.
SG
Franky
Es gibt sehr wohl eine EU Verordnung die die Zulassung von Neufahrzeugen mit Frontschutzbügel einschränkt aber meiner ansicht nach nicht komplett verbietet.
Hier kannst es ja mal nachlesen:
Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates
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An deiner Stelle würde ich mir mal vom TüV-Hansl die Vorschrift zeigen lassen die Dir vorschreibt ein eingetragenes Teil wieder abzubauen.
SG
Franky