18.07.2003, 12:24:08
Carmen schrieb:
>Ich glaube, ihr vermischt da was: Tekmirion ist die Luxussteuer, die auf grosse Autos bezahlt werden muss. Die faellt jaehrlich mit der Einkommenssteuer an und hat mit den Einfuhrsteuer erstmal nichts zu tun. Und bei der soll die Grenze auf 1.400 cc runtergesetzt werden.
Ja, es handelt sich um zwei verschiedene Sachen.
Es geht nur darum zu zeigen, daß es sich für eine Privatperson kaum lohnt ein Auto in d zu kaufen, und nach gr. einzuführen.
Also, bei der Einfuhr muß man den Zoll bezahlen der sich nach dem Alter, dem Wert des Autos (der Wert wird vom griechischem Zoll bestimmt, egal was man tatsächlich für das Auto bezahlt hat), und der Art des Katalysators richtet. Katalysatoren erfüllen verschiedene EU Richtlinien. Wenn es passieren sollte das ein neues Auto, nur eine alte Kat EU Richtlinie erfüllt, so wird es als Alt behandelt. Extras wie ABS, Klimaanlage u.s.w. werden dem Wert des Autos aufgeschlagen, und treiben den zu verzollenden Betrag in die Höhe.
Wenn man nun mit dem Zoll abgeschlossen hat, und das Auto „eingegriechischt“ wurde (gr Kennzeichen erhalten hat), dann muß man es in seiner Steuererklärung angeben. Dann kommt das was Tobi sagte, daß das jährliche Einkommen vom Finanzamt aufgrund des Hubraums einfach geschätzt wird. Das gild für alle Autos, egal wo man sie gekauft hat. Umgangssprachlich wird gesagt:“ Man zahlt das Tekmirion“ Wie das vom Finanzamt bestimmte jährliche Einkommen, mit dem Hubraum des Autos zusammenhängt, sieht man auf folgender Tabelle:
http://www.in.gr/auto/autotekm.asp>http:....asp</A>
Spalte 2 der Tabelle: Hubraum
Sparte 4 : Das Einkommen was versteuert wird
Fährt man also ein Auto mit 1,6 lit, dann wird man so versteuert als ob man 11800 Euro verdienen würde, egal ob das der Wirklichkeit entspricht oder nicht.
>Ich glaube, ihr vermischt da was: Tekmirion ist die Luxussteuer, die auf grosse Autos bezahlt werden muss. Die faellt jaehrlich mit der Einkommenssteuer an und hat mit den Einfuhrsteuer erstmal nichts zu tun. Und bei der soll die Grenze auf 1.400 cc runtergesetzt werden.
Ja, es handelt sich um zwei verschiedene Sachen.
Es geht nur darum zu zeigen, daß es sich für eine Privatperson kaum lohnt ein Auto in d zu kaufen, und nach gr. einzuführen.
Also, bei der Einfuhr muß man den Zoll bezahlen der sich nach dem Alter, dem Wert des Autos (der Wert wird vom griechischem Zoll bestimmt, egal was man tatsächlich für das Auto bezahlt hat), und der Art des Katalysators richtet. Katalysatoren erfüllen verschiedene EU Richtlinien. Wenn es passieren sollte das ein neues Auto, nur eine alte Kat EU Richtlinie erfüllt, so wird es als Alt behandelt. Extras wie ABS, Klimaanlage u.s.w. werden dem Wert des Autos aufgeschlagen, und treiben den zu verzollenden Betrag in die Höhe.
Wenn man nun mit dem Zoll abgeschlossen hat, und das Auto „eingegriechischt“ wurde (gr Kennzeichen erhalten hat), dann muß man es in seiner Steuererklärung angeben. Dann kommt das was Tobi sagte, daß das jährliche Einkommen vom Finanzamt aufgrund des Hubraums einfach geschätzt wird. Das gild für alle Autos, egal wo man sie gekauft hat. Umgangssprachlich wird gesagt:“ Man zahlt das Tekmirion“ Wie das vom Finanzamt bestimmte jährliche Einkommen, mit dem Hubraum des Autos zusammenhängt, sieht man auf folgender Tabelle:
http://www.in.gr/auto/autotekm.asp>http:....asp</A>
Spalte 2 der Tabelle: Hubraum
Sparte 4 : Das Einkommen was versteuert wird
Fährt man also ein Auto mit 1,6 lit, dann wird man so versteuert als ob man 11800 Euro verdienen würde, egal ob das der Wirklichkeit entspricht oder nicht.