kindergeld

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#5
BerndMuc schrieb:Wir stellen uns zur Zeit die selbe Frage wegen Kindergeld und wir leben hier in GR und haben keinen deutschen Arbeitgeber und auch keinen Erst-, oderZweitwohnsitz in D.
Es soll aber die Möglichkeit geben das Kind bei den Großeltern in Deutschland mit Wohnsitz zu melden. Dann stellen die Großeltern den Kindergeldantrag. Selbst der tatsächliche Aufenthalt des Kindes in GR sollte keinen negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben.
Da ja die selben Regeln wie für die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht auch für den Anspruch auf Kindergeld gelten müßte mit dieser Variante Geld fließen. Die Großeltern müssen natürlich das Kindergeld bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben, denn es steht unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bei Rentnern sollte dies aber in den meisten Fällen nicht zu Steuerpflicht führen.

Wie gesagt, dies soll, aber muß nicht funktioniern. Wir sind demnächst aber in D und werden uns mal fachmännisch beraten lassen, ob es irgendwelche Probleme damit gibt. Wir würden dann gerne darüber berichten. Oder hat jemand mit dieser Variante bereits Erfahrung?
Hallo, ich wäre sehr an genaueren Infos darüber interessiert. Wäre super wenn Du Dich da mal umhören könntest.

Gruß Sabine
Zitieren
#5
BerndMuc schrieb:Wir stellen uns zur Zeit die selbe Frage wegen Kindergeld und wir leben hier in GR und haben keinen deutschen Arbeitgeber und auch keinen Erst-, oderZweitwohnsitz in D.
Es soll aber die Möglichkeit geben das Kind bei den Großeltern in Deutschland mit Wohnsitz zu melden. Dann stellen die Großeltern den Kindergeldantrag. Selbst der tatsächliche Aufenthalt des Kindes in GR sollte keinen negative Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben.
Da ja die selben Regeln wie für die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht auch für den Anspruch auf Kindergeld gelten müßte mit dieser Variante Geld fließen. Die Großeltern müssen natürlich das Kindergeld bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben, denn es steht unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bei Rentnern sollte dies aber in den meisten Fällen nicht zu Steuerpflicht führen.

Wie gesagt, dies soll, aber muß nicht funktioniern. Wir sind demnächst aber in D und werden uns mal fachmännisch beraten lassen, ob es irgendwelche Probleme damit gibt. Wir würden dann gerne darüber berichten. Oder hat jemand mit dieser Variante bereits Erfahrung?
Hallo, ich wäre sehr an genaueren Infos darüber interessiert. Wäre super wenn Du Dich da mal umhören könntest.

Gruß Sabine
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
kindergeld - von Claudia_HH - 07.04.2008, 11:08:19
kindergeld - von Petzy - 07.04.2008, 15:01:43
kindergeld - von BerndMuc - 07.04.2008, 16:29:15
kindergeld - von Claudia_HH - 07.04.2008, 20:49:50
kindergeld - von tommax - 08.04.2008, 09:52:03
kindergeld - von Petzy - 08.04.2008, 18:49:42
kindergeld - von AlexaDim - 08.04.2008, 20:12:01
kindergeld - von BerndMuc - 08.04.2008, 20:22:49
kindergeld - von estherako - 09.04.2008, 18:48:30
kindergeld - von Carsten - 09.04.2008, 19:51:59
kindergeld - von omega - 12.04.2008, 08:32:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste