07.04.2008, 15:01:43
Liebe Claudia,
das ist die Standardantwort der Kindergeldkasse, die aber in ganz vielen Fällen nicht zutreffend ist!
Man hat z.B. Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn man in Griechenland lebt, aber einen deutschen Arbeitgeber hat. Das ist im Tourismus nicht so selten.
Auch während des Erziehungsurlaubs gibt es einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, sofern man eben noch einen dt. Arbeitgeber hat - auch wenn man im europäischen Ausland wohnt.
Zum griechischen Kindergeld: Das gibt es nur, wenn man IKA-versichert ist und jährlich über 50 Ensima klebt. Dann bekommt man, nachdem man mindestens ein Dutzend Papiere eingereicht hat, jedes Jahr aufs neue, bei zwei Kindern knapp 300 Euro im Jahr. Glaube, bei einem Kind ist es ca. 220, aber das weiß ich nicht genau.
Das ist also wirklich kein Vergleich zum Kindergeld in Deutschland.
Viele Grüße
Petra aus Paros
das ist die Standardantwort der Kindergeldkasse, die aber in ganz vielen Fällen nicht zutreffend ist!
Man hat z.B. Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn man in Griechenland lebt, aber einen deutschen Arbeitgeber hat. Das ist im Tourismus nicht so selten.
Auch während des Erziehungsurlaubs gibt es einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, sofern man eben noch einen dt. Arbeitgeber hat - auch wenn man im europäischen Ausland wohnt.
Zum griechischen Kindergeld: Das gibt es nur, wenn man IKA-versichert ist und jährlich über 50 Ensima klebt. Dann bekommt man, nachdem man mindestens ein Dutzend Papiere eingereicht hat, jedes Jahr aufs neue, bei zwei Kindern knapp 300 Euro im Jahr. Glaube, bei einem Kind ist es ca. 220, aber das weiß ich nicht genau.
Das ist also wirklich kein Vergleich zum Kindergeld in Deutschland.
Viele Grüße
Petra aus Paros