18.03.2008, 12:02:58
Reginax schrieb:doch, weil in Arbeitszeugnissen nichts Negatives stehen darfMmm, aber wenn sich ein Angestellter in meiner Firma was Heftiges erlaubt, muss ich das dann echt "verschoenern'? Darf ich die Welt da draussen nicht darueber informieren, dass er ein Ar...../Dieb oder so war?
Aber andererseits: wenn es beweisen ist, dass mich ein Angestellter bestohlen hat, habe ich ihn wahrscheinlich eh fristlos gekuendigt, und er wird wohl kaum so dreist sein und auch noch ein Zeugnis verlangen. Stimmt auch wieder! Also geht's bei den Verschluesselungen wahrscheinlich um unbewiesene Vermutungen.