29.02.2008, 11:43:21
Hallo Carmen,
das geht selbstverständlich nur mit l e g a l(weil vom deutschen Staat) gekauften, gestohlenen(weil von Bankangestellten unrechtmäßig weitergegebenen) Daten.
Wehe wenn Du das machen würdest. Du wärest bestimmt direkt im Knast.
Mich würde mal interessieren, ob der Bankangestellte jetzt ein Gerichtsverfahren bekommt. Ausgesorgt hat er ja mit den 4 Millionen. Da sollte dann auch der Anwalt mit drinnen sein.
Eigentlich ist es eine Frechheit vom deutschen Staat unsere Steuergelder einem "Verbrecher" zu bezahlen. Wenn das ein Privatmann macht ist er gleich mit dran.
Susi
das geht selbstverständlich nur mit l e g a l(weil vom deutschen Staat) gekauften, gestohlenen(weil von Bankangestellten unrechtmäßig weitergegebenen) Daten.
Wehe wenn Du das machen würdest. Du wärest bestimmt direkt im Knast.
Mich würde mal interessieren, ob der Bankangestellte jetzt ein Gerichtsverfahren bekommt. Ausgesorgt hat er ja mit den 4 Millionen. Da sollte dann auch der Anwalt mit drinnen sein.
Eigentlich ist es eine Frechheit vom deutschen Staat unsere Steuergelder einem "Verbrecher" zu bezahlen. Wenn das ein Privatmann macht ist er gleich mit dran.
Susi