12.01.2008, 10:31:31
Hier ein paar infos zu EU - Überweisungen, die an sich keine Überweisungen ins Ausland mehr darstellen.
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/bei...ender.html
EU-Überweisung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
* Als Empfängerdaten müssen IBAN und BIC angegeben sein.
* Als Währung ist nur der Euro zulässig. Dies gilt auch für Staaten, die den Euro nicht als Zahlungsmittel eingeführt haben. Lediglich Überweisungen von und nach Schweden können wahlweise in Schwedischen Kronen vorgenommen werden.
* Der Überweisungsbetrag darf 50.000 € nicht überschreiten.
* Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden (Gebührenregelung SHA).
Ich habe mir auch die Spesenkosten einiger österreichischer und deutscher Banken angesehen. Die Gebührenregelung SHARE (SHA) ist immer preisgünstiger wie OURS (Übernahme der Kosten durch den Anweiser). Nun ist das nicht immer erwünscht bei Firmen dass sie weitere Kosten tragen und verpflichten Käufer alle Bankspesen zu tragen was zu höheren Überweisungskosten führt. Vorschlag : SHA wählen und eben 2 EUR mehr einzahlen spart 3 bis 22 EUR (Kölner Sparkasse)
Die gr Eurobank hat mir auf Anfrage folgende info gegeben
Überweisung vom Schalter zu einer Bank in D oder A kostet nicht mehr wie eine Inlandsüberweisung wenn BIC und IBAN angegeben werden und die Kosten geteilt werden. Das stimmt mit meinen Erfahrungen im Webbanking überein. Freilich kann es passieren dass man auf nichtwissende Bankleute trifft die z.B. noch in Unkenntnis des EU Beitrittes Österreichs leben kann man ja informieren dass das 1995 war, also vor 13 Jahren ((http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Erweiterung) - (http://el.wikipedia.org/wiki/%CE%94%CE%B...E%B7%CF%82))
Eine EU-Info in GR http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...anguage=en
dasselbe in DE http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...anguage=en
Herzlichen Gruss aus Tinos
Bernhard
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/bei...ender.html
EU-Überweisung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
* Als Empfängerdaten müssen IBAN und BIC angegeben sein.
* Als Währung ist nur der Euro zulässig. Dies gilt auch für Staaten, die den Euro nicht als Zahlungsmittel eingeführt haben. Lediglich Überweisungen von und nach Schweden können wahlweise in Schwedischen Kronen vorgenommen werden.
* Der Überweisungsbetrag darf 50.000 € nicht überschreiten.
* Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden (Gebührenregelung SHA).
Ich habe mir auch die Spesenkosten einiger österreichischer und deutscher Banken angesehen. Die Gebührenregelung SHARE (SHA) ist immer preisgünstiger wie OURS (Übernahme der Kosten durch den Anweiser). Nun ist das nicht immer erwünscht bei Firmen dass sie weitere Kosten tragen und verpflichten Käufer alle Bankspesen zu tragen was zu höheren Überweisungskosten führt. Vorschlag : SHA wählen und eben 2 EUR mehr einzahlen spart 3 bis 22 EUR (Kölner Sparkasse)
Die gr Eurobank hat mir auf Anfrage folgende info gegeben
Überweisung vom Schalter zu einer Bank in D oder A kostet nicht mehr wie eine Inlandsüberweisung wenn BIC und IBAN angegeben werden und die Kosten geteilt werden. Das stimmt mit meinen Erfahrungen im Webbanking überein. Freilich kann es passieren dass man auf nichtwissende Bankleute trifft die z.B. noch in Unkenntnis des EU Beitrittes Österreichs leben kann man ja informieren dass das 1995 war, also vor 13 Jahren ((http://de.wikipedia.org/wiki/EU-Erweiterung) - (http://el.wikipedia.org/wiki/%CE%94%CE%B...E%B7%CF%82))
Eine EU-Info in GR http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...anguage=en
dasselbe in DE http://europa.eu/rapid/pressReleasesActi...anguage=en
Herzlichen Gruss aus Tinos
Bernhard