10.01.2008, 13:46:33
Ich kenne es auch so, wie Tobi sagt: Je nach Status des Geländes muss man eine solche Bescheinigung haben. Um sie zu bekommen, kommt einer vorbei und scharrt im Boden rum. Soweit ich weiß, muss sie aber ebenso wie die Bescheinigung der Forstbehörde beim Einreichen des Bauantrags vorgelegt werden (wir reden hier ohnehin von Grundstücken außerhalb der Ortsgrenzen). Später - beim Ausschachten - wäre es ja auch reichlich spät. Wie Du aber mit antiken Trümmern verfährst, die nach Baubeginn und trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deiner Baugrube auftauchen, muss Du dann selber wissen... ;-)