14.12.2007, 22:01:57
Also wenn Euch mal wieder ein oberschlauer Bankfritze versucht über's Ohr zu hauen, dann gebt ihm das als Lektüre. Besonders Absatz (2) ist der springende Punkt:
aus der EU-Verordnung 2560/2001 vom 19.12.2001:
...
Artikel 3
Gebühren für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge und grenzüberschreitende Überweisungen
(1) Ab dem 1. Juli 2002 erhebt ein Institut für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge in Euro bis zu einem Betrag von 12500 EUR die gleichen Gebühren wie für entsprechende Zahlungsvorgänge, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es niedergelassen ist, in Euro tätigt.
(2) Spätestens ab dem 1. Juli 2003 erhebt ein Institut für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12500 EUR die gleichen Gebühren wie für entsprechende Überweisungen, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es niedergelassen ist, in Euro tätigt.
(3) Ab dem 1. Januar 2006 wird der Betrag von 12500 EUR auf 50000 EUR heraufgesetzt.
....
Link deutscher Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...60:DE:HTML
Link griechischer Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...60:EL:HTML
aus der EU-Verordnung 2560/2001 vom 19.12.2001:
...
Artikel 3
Gebühren für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge und grenzüberschreitende Überweisungen
(1) Ab dem 1. Juli 2002 erhebt ein Institut für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge in Euro bis zu einem Betrag von 12500 EUR die gleichen Gebühren wie für entsprechende Zahlungsvorgänge, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es niedergelassen ist, in Euro tätigt.
(2) Spätestens ab dem 1. Juli 2003 erhebt ein Institut für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12500 EUR die gleichen Gebühren wie für entsprechende Überweisungen, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es niedergelassen ist, in Euro tätigt.
(3) Ab dem 1. Januar 2006 wird der Betrag von 12500 EUR auf 50000 EUR heraufgesetzt.
....
Link deutscher Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...60:DE:HTML
Link griechischer Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...60:EL:HTML