02.07.2003, 12:27:29
Hallo Schnaffels,
ich habe unseren Steuerberater gefragt.
Wer KEIN Einkommen in GR hat und ein Grundstueck erwirbt, macht EINMAL die Erklaerung der Steuer gegenueber. (E9) Das reicht, solange kein Einkommen erzielt wird.
Wird das Grundstueck genutzt (also Hausbau oder Ernte etc.), wird die Sache aufwendiger, es muss Einkommen anchgewiesen werden (auch das aus dem Ausland) und das Drama beginnt, dann muss auch eine jaehrliche Erklaerung abgegeben werden. Unser Nikos empfiehlt, schon vor Baubeginn zu einem griech. Steuerberater zu gehen, damit man keine Fehler macht und Strafe zahlt.
Bisher seid Ihr also in trockenen Tuechern.
Liebe Gruesse von Carmen
ich habe unseren Steuerberater gefragt.
Wer KEIN Einkommen in GR hat und ein Grundstueck erwirbt, macht EINMAL die Erklaerung der Steuer gegenueber. (E9) Das reicht, solange kein Einkommen erzielt wird.
Wird das Grundstueck genutzt (also Hausbau oder Ernte etc.), wird die Sache aufwendiger, es muss Einkommen anchgewiesen werden (auch das aus dem Ausland) und das Drama beginnt, dann muss auch eine jaehrliche Erklaerung abgegeben werden. Unser Nikos empfiehlt, schon vor Baubeginn zu einem griech. Steuerberater zu gehen, damit man keine Fehler macht und Strafe zahlt.
Bisher seid Ihr also in trockenen Tuechern.
Liebe Gruesse von Carmen