01.07.2003, 21:02:12
Beim Erwerb gibt es das sog. Formular E9.
Das muss man *stand meines wissens* ab 2002 nur einmal (bei JEDER Veränderung) (nein, ich schreie nicht !!!!)
also Kauf oder Verkauf,
einreichen.
Einkünfte aus Immobilien (Vermietung etc.) auf das E2
Hast du keine, gibt es kein E2
Im E1 kommt alles nochmal zusammen
Das gibt es jedes Jahr. Hast eines oder mehrer Ausgelassen, muss sie *freiwillig* nachreichen. Spart dir Ärger, wenn du *erwischt* wirst. Ich glaube, das nennt man in D "selbstanzeige". Hier heisst es DEFINITIV (nein, ich schreie nicht !) andrers.
Hoffe geholfen zu haben,
Gruss,
Andreas
Das muss man *stand meines wissens* ab 2002 nur einmal (bei JEDER Veränderung) (nein, ich schreie nicht !!!!)
also Kauf oder Verkauf,
einreichen.
Einkünfte aus Immobilien (Vermietung etc.) auf das E2
Hast du keine, gibt es kein E2
Im E1 kommt alles nochmal zusammen
Das gibt es jedes Jahr. Hast eines oder mehrer Ausgelassen, muss sie *freiwillig* nachreichen. Spart dir Ärger, wenn du *erwischt* wirst. Ich glaube, das nennt man in D "selbstanzeige". Hier heisst es DEFINITIV (nein, ich schreie nicht !) andrers.
Hoffe geholfen zu haben,
Gruss,
Andreas