01.07.2003, 19:08:00
schnaffels schrieb:
> Ach ja, falls man sie jährlich machen muß, wie hoch sind dann Strafen bei einer verpaßten Abgabe der Steuererklärung?
>
> Grüße
> Sanne u. Eric
Hi !
Die Strafen hinsichtlich steuerlicher Vergehen in Grundstückangelegenheiten werden in GR nicht finanziell sondern materiell festgelegt. Ist nach Ablauf eines Kalenderjahres keine Steuererklärung abgegeben worden, fallen 100 m² des Grundstücks an den Staat. Im 2. Jahr 200 m² und so weiter ! - Ist doch eigentlich eine tolle Idee um die notorischen Steuerhinterzieher endlich zu disziplinieren, gelle ? ... Aaaaber, ... alles nur erfunden ! Stimmt nichts von ! Also, keine PANIK Wie hoch die Strafen jetzt wirklich sind weiß ich auch nicht.
Gruß Uli
> Ach ja, falls man sie jährlich machen muß, wie hoch sind dann Strafen bei einer verpaßten Abgabe der Steuererklärung?
>
> Grüße
> Sanne u. Eric
Hi !
Die Strafen hinsichtlich steuerlicher Vergehen in Grundstückangelegenheiten werden in GR nicht finanziell sondern materiell festgelegt. Ist nach Ablauf eines Kalenderjahres keine Steuererklärung abgegeben worden, fallen 100 m² des Grundstücks an den Staat. Im 2. Jahr 200 m² und so weiter ! - Ist doch eigentlich eine tolle Idee um die notorischen Steuerhinterzieher endlich zu disziplinieren, gelle ? ... Aaaaber, ... alles nur erfunden ! Stimmt nichts von ! Also, keine PANIK Wie hoch die Strafen jetzt wirklich sind weiß ich auch nicht.
Gruß Uli