04.10.2007, 15:39:10
Hm. Wir sind ja nun weder das Finanzamt noch das Gericht, deshalb verbieteten sich jegliche Ueberlegungen von ganz allein, ob Sabine nun recht tat, das Geld in bar einzufuehren oder nicht.
Ich wuesste auch nicht, wo geschrieben steht, dass sie das nicht duerfte, es gibt nun mal kein Verbot, auch groessere Geldmengen mit sich rumzuschleppen. Ich wuerde sagen, Sabine, klagt auch gegen den zweiten Bescheid, bzw. beantragt Aussetzung bis zur Klaerung des Falles. Aber das macht Ihr ja sicherlich sowieso
Ich wuesste auch nicht, wo geschrieben steht, dass sie das nicht duerfte, es gibt nun mal kein Verbot, auch groessere Geldmengen mit sich rumzuschleppen. Ich wuerde sagen, Sabine, klagt auch gegen den zweiten Bescheid, bzw. beantragt Aussetzung bis zur Klaerung des Falles. Aber das macht Ihr ja sicherlich sowieso